Fahrerflucht (Detail)
Fahrerflucht ist eine Straftat (§ 142 StGB): Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, Führerscheinentzug. 24-Stunden-Regel.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Fahrerflucht = Straftat (§ 142 StGB)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich Fahrerflucht) ist eine Straftat nach § 142 StGB. Das Strafmaß:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
- 3 Punkte in Flensburg
- Führerscheinentzug (Regelfall bei Schäden über 1.300 €)
- Eintragung im Führungszeugnis (bei Verurteilung über 90 Tagessätze)
Bereits bei einem Parkrempler ohne sichtbaren Schaden kann Fahrerflucht vorliegen, wenn ein Unfall möglich war.
Die 24-Stunden-Regel (Strafmilderung)
§ 142 Abs. 4 StGB kennt eine Sonderregelung: Wenn Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei oder dem Geschädigten melden, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen.
Voraussetzung: Der Unfall darf sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben und es dürfen keine Personen verletzt worden sein.
Praxis-Tipp: Nutzen Sie die 24-Stunden-Regel! Die Strafe wird deutlich milder, oft wird das Verfahren eingestellt.
Versicherungsfolgen
Fahrerflucht hat erhebliche Konsequenzen für Ihre Kfz-Versicherung:
- Kaskoversicherung: Kann die Leistung kürzen oder vollständig verweigern (Obliegenheitsverletzung)
- Haftpflichtversicherung: Zahlt zwar den Schaden des Geschädigten, kann aber bis zu 5.000 € Regress vom Versicherungsnehmer fordern
- Hochstufung: Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse
Praktische Tipps
- Immer am Unfallort bleiben: Warten Sie mindestens 30 Minuten (Parkschaden) bis eine angemessene Zeit verstrichen ist.
- Zettel reicht nicht: Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend. Sie müssen die Polizei verständigen.
- 24-Stunden-Regel nutzen: Wenn Sie den Unfallort verlassen haben, melden Sie sich schnellstmöglich bei der Polizei.
- Fotos machen: Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Fahrerflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB — keine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre bestraft. Bereits bei geringen Sachschäden liegt eine Straftat vor.
Auch ein Parkrempler ist ein Unfall. Wer sich entfernt, begeht Fahrerflucht. Die 24-Stunden-Regel (§ 142 Abs. 4 StGB) greift hier: Melden Sie sich innerhalb von 24 Stunden, kann die Strafe gemildert oder das Verfahren eingestellt werden.
Die Verjährungsfrist für Fahrerflucht beträgt 5 Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Bei schwerer Fahrerflucht mit Personenschaden kann sie länger sein.