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Samstag, 20:00 Uhr: Beim Ausparken touchieren Sie ein anderes Auto. Der Kratzer ist klein, niemand hat es gesehen. Sie fahren weiter. Doch damit begehen Sie eine Straftat nach § 142 StGB — mit gravierenden Folgen.
Unfallstelle mit Absperrband
Unfallstelle mit Absperrband

Fahrerflucht = Straftat (§ 142 StGB)

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich Fahrerflucht) ist eine Straftat nach § 142 StGB. Das Strafmaß:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Führerscheinentzug (Regelfall bei Schäden über 1.300 €)
  • Eintragung im Führungszeugnis (bei Verurteilung über 90 Tagessätze)

Bereits bei einem Parkrempler ohne sichtbaren Schaden kann Fahrerflucht vorliegen, wenn ein Unfall möglich war.

Die 24-Stunden-Regel (Strafmilderung)

§ 142 Abs. 4 StGB kennt eine Sonderregelung: Wenn Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei oder dem Geschädigten melden, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen.

Voraussetzung: Der Unfall darf sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben und es dürfen keine Personen verletzt worden sein.

Praxis-Tipp: Nutzen Sie die 24-Stunden-Regel! Die Strafe wird deutlich milder, oft wird das Verfahren eingestellt.

Versicherungsfolgen

Fahrerflucht hat erhebliche Konsequenzen für Ihre Kfz-Versicherung:

  • Kaskoversicherung: Kann die Leistung kürzen oder vollständig verweigern (Obliegenheitsverletzung)
  • Haftpflichtversicherung: Zahlt zwar den Schaden des Geschädigten, kann aber bis zu 5.000 € Regress vom Versicherungsnehmer fordern
  • Hochstufung: Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse

Praktische Tipps

  • Immer am Unfallort bleiben: Warten Sie mindestens 30 Minuten (Parkschaden) bis eine angemessene Zeit verstrichen ist.
  • Zettel reicht nicht: Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend. Sie müssen die Polizei verständigen.
  • 24-Stunden-Regel nutzen: Wenn Sie den Unfallort verlassen haben, melden Sie sich schnellstmöglich bei der Polizei.
  • Fotos machen: Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Fahrerflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB — keine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre bestraft. Bereits bei geringen Sachschäden liegt eine Straftat vor.

Auch ein Parkrempler ist ein Unfall. Wer sich entfernt, begeht Fahrerflucht. Die 24-Stunden-Regel (§ 142 Abs. 4 StGB) greift hier: Melden Sie sich innerhalb von 24 Stunden, kann die Strafe gemildert oder das Verfahren eingestellt werden.

Die Verjährungsfrist für Fahrerflucht beträgt 5 Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Bei schwerer Fahrerflucht mit Personenschaden kann sie länger sein.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026