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Aktuelle Informationen 2026: Abschleppen: Wann erlaubt? Kosten 150–300 €. Rechte des Fahrzeughalters.
Abschleppwagen entfernt falsch geparktes Fahrzeug
Abschleppwagen entfernt falsch geparktes Fahrzeug

Behördliches vs. privates Abschleppen

Abschleppwagen entfernt falsch geparktes Fahrzeug
Abschleppwagen entfernt falsch geparktes Fahrzeug

Behördliches Abschleppen:

  • Durch Ordnungsamt oder Polizei angeordnet
  • Kosten: 130–250 € (je nach Stadt, plus Verwahrung)
  • Bei Halteverbot, Feuerwehrzufahrt, Rettungswegen

Privates Abschleppen:

  • Durch den Eigentümer des Grundstücks (z.B. Supermarkt-Parkplatz)
  • Kosten: 150–300 € (teilweise höhere Forderungen → anfechtbar!)
  • Nur bei unberechtigtem Parken auf Privatgrund

Praktische Tipps

  • Kosten anfechten: Private Abschleppdienste dürfen nur „angemessene" Kosten berechnen. Überhöhte Forderungen können vor Gericht angefochten werden.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Bei behördlichem Abschleppen erhalten Sie einen Bescheid. Privat: Der Abschleppdienst darf das Fahrzeug bis zur Zahlung zurückhalten (Zurückbehaltungsrecht).

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026