Abschleppen
Wann darf abgeschleppt werden? Kosten, Rechte des Halters, privates vs. behördliches Abschleppen.
BKatV 20264 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Aktuelle Informationen 2026: Abschleppen: Wann erlaubt? Kosten 150–300 €. Rechte des Fahrzeughalters.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein. | 5 € | – | – |
| Sie unterließen es, beim Abschleppen eines Fahrzeugs die Abschlepp- stange oder das Abschleppseil ausreichend kenntlich zu machen. | 5 € | – | – |
| Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330.1) nicht bei der nächsten Ausfahrt. | 20 € | – | – |
| Sie fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330.1) ein. | 20 € | – | – |
Behördliches vs. privates Abschleppen
Behördliches Abschleppen:
- Durch Ordnungsamt oder Polizei angeordnet
- Kosten: 130–250 € (je nach Stadt, plus Verwahrung)
- Bei Halteverbot, Feuerwehrzufahrt, Rettungswegen
Privates Abschleppen:
- Durch den Eigentümer des Grundstücks (z.B. Supermarkt-Parkplatz)
- Kosten: 150–300 € (teilweise höhere Forderungen → anfechtbar!)
- Nur bei unberechtigtem Parken auf Privatgrund
Praktische Tipps
- Kosten anfechten: Private Abschleppdienste dürfen nur „angemessene" Kosten berechnen. Überhöhte Forderungen können vor Gericht angefochten werden.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Bei behördlichem Abschleppen erhalten Sie einen Bescheid. Privat: Der Abschleppdienst darf das Fahrzeug bis zur Zahlung zurückhalten (Zurückbehaltungsrecht).
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026