Kostenlos & ohne Anmeldung Keine Datenspeicherung Basierend auf aktuellen Gesetzen DE Made in Germany
Morgens um 8 Uhr, Schulbus mit Warnblinkanlage. Sie fahren mit 40 km/h vorbei — Kinder laufen zwischen geparkten Autos hervor. Ein Polizist an der Schule notiert Ihr Kennzeichen: 60 € und 1 Punkt. Maximale Schrittgeschwindigkeit wäre Pflicht gewesen.
Schulkinder an einer Bushaltestelle in Deutschland
Schulkinder an einer Bushaltestelle in Deutschland

Wichtige Gerichtsurteile

Regeln beim Vorbeifahren — § 20 StVO

An haltenden Omnibussen (Linienbus, Schulbus) mit eingeschaltetem Warnblinklicht:

  • Schrittgeschwindigkeit (4–7 km/h) beim Vorbeifahren — auch Gegenverkehr!
  • Ausreichender Abstand — Fahrgäste könnten aussteigen und die Straße überqueren
  • Sofort anhalten, wenn Fahrgäste gefährdet würden
  • Gilt für beide Fahrtrichtungen — auch Gegenverkehr muss Schritt fahren

Bußgelder

  • Nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren: 15 €
  • Mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Mit Sachbeschädigung: 70 €, 1 Punkt
  • Überholt, obwohl Bus mit Warnblinklicht hielt: 60 €, 1 Punkt

Praktische Tipps

  • Schrittgeschwindigkeit heißt 4–7 km/h: Im Zweifel lieber anhalten als zu schnell vorbeifahren.
  • Auch auf Gegenfahrbahn: Die Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr.
  • Haltestellen-Zeichen: An Bushaltestellen ohne Haltebucht besondere Aufmerksamkeit.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Bußgeldrechner Berechnen Sie Ihr konkretes Bußgeld — geben Sie den Verstoß ein und erhalten Sie sofort das Ergebnis.
Punkte-Check Wie viele Punkte haben Sie? Prüfen Sie Ihren Stand und die Tilgungsfristen.
Bußgeldkatalog Übersicht Zurück zur Übersicht aller Verkehrsverstöße und Kategorien.

Häufig gestellte Fragen

Mit Gefährdung: 60 € und 1 Punkt. Grundverstoß (Schrittgeschwindigkeit überschritten): 15 €.

Ja, wenn der Bus mit Warnblinklicht hält, gilt die Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit für beide Fahrtrichtungen.

Schrittgeschwindigkeit entspricht 4–7 km/h — vergleichbar mit Gehgeschwindigkeit.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026