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Aktuelle Informationen 2026: Gehwegparken: 55–100 € Bußgeld je nach Behinderung. Wann ist Gehwegparken erlaubt? Zeichen 315.
Falsch geparktes Fahrzeug auf dem Gehweg in einer deutschen Stadt
Falsch geparktes Fahrzeug auf dem Gehweg in einer deutschen Stadt

Wann ist Gehwegparken erlaubt?

Falsch geparktes Fahrzeug auf dem Gehweg in einer deutschen Stadt
Falsch geparktes Fahrzeug auf dem Gehweg in einer deutschen Stadt

Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten (§ 12 Abs. 4 StVO). Es ist nur erlaubt, wenn das Verkehrszeichen 315 (weißes P auf blauem Grund mit Gehweg-Symbol) dies ausdrücklich gestattet.

Zeichen 315 kann verschiedene Aufstellvarianten zeigen: halbseitiges Gehwegparken (nur mit zwei Rädern auf dem Gehweg) oder vollständiges Gehwegparken.

Achtung: Auch wenn Zeichen 315 vorhanden ist, dürfen Fahrzeuge über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht nicht auf dem Gehweg parken.

Bußgelder beim Gehwegparken

Die Bußgeldsätze staffeln sich nach der Beeinträchtigung:

  • Parken auf dem Gehweg: 55 €
  • Mit Behinderung: 70 € + 1 Punkt
  • Über 1 Stunde mit Behinderung: 80 € + 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 80 € + 1 Punkt
  • Mit Sachbeschädigung: 100 € + 1 Punkt

Zusätzlich droht das Abschleppen auf Kosten des Fahrzeughalters (ca. 150–300 €).

Praktische Tipps

  • Zeichen 315 prüfen: Nur wenn dieses Zeichen aufgestellt ist, dürfen Sie (teilweise) auf dem Gehweg parken.
  • Mindestbreite: Für Fußgänger muss immer eine Restbreite von mindestens 1–1,50 m verbleiben.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Nein, auch kurzes Halten auf dem Gehweg ist nach § 12 Abs. 4 StVO verboten, sofern kein Zeichen 315 vorhanden ist. Das Bußgeld beträgt 20 €.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026