Parken auf Gehweg
Bußgelder fürs Parken auf dem Gehweg: 55–100 € mit Behinderung. Wann ist Gehwegparken erlaubt?
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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Wann ist Gehwegparken erlaubt?
Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten (§ 12 Abs. 4 StVO). Es ist nur erlaubt, wenn das Verkehrszeichen 315 (weißes P auf blauem Grund mit Gehweg-Symbol) dies ausdrücklich gestattet.
Zeichen 315 kann verschiedene Aufstellvarianten zeigen: halbseitiges Gehwegparken (nur mit zwei Rädern auf dem Gehweg) oder vollständiges Gehwegparken.
Achtung: Auch wenn Zeichen 315 vorhanden ist, dürfen Fahrzeuge über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht nicht auf dem Gehweg parken.
Bußgelder beim Gehwegparken
Die Bußgeldsätze staffeln sich nach der Beeinträchtigung:
- Parken auf dem Gehweg: 55 €
- Mit Behinderung: 70 € + 1 Punkt
- Über 1 Stunde mit Behinderung: 80 € + 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 80 € + 1 Punkt
- Mit Sachbeschädigung: 100 € + 1 Punkt
Zusätzlich droht das Abschleppen auf Kosten des Fahrzeughalters (ca. 150–300 €).
Praktische Tipps
- Zeichen 315 prüfen: Nur wenn dieses Zeichen aufgestellt ist, dürfen Sie (teilweise) auf dem Gehweg parken.
- Mindestbreite: Für Fußgänger muss immer eine Restbreite von mindestens 1–1,50 m verbleiben.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Nein, auch kurzes Halten auf dem Gehweg ist nach § 12 Abs. 4 StVO verboten, sofern kein Zeichen 315 vorhanden ist. Das Bußgeld beträgt 20 €.