Gefahrguttransport
Bußgelder bei Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften: Kennzeichnung, Ausrüstung, Papiere.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Wichtige Gerichtsurteile
Bußgelder im Gefahrguttransport
Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB) und ADR:
- Fehlende Gefahrgutpapiere: 250–500 €
- Keine Gefahrgut-Kennzeichnung (Warntafeln): 250–500 €
- Fehlende Schutzausrüstung (Feuerlöscher etc.): 150–500 €
- Keine ADR-Bescheinigung (Fahrer): 500 €
- Schwere Verstöße (Verlader/Absender): bis 5.000 €
- Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße: bis 50.000 € (OWiG)
Freimengenregelung — wann brauche ich was?
Nicht jeder Gefahrguttransport unterliegt den vollen ADR-Vorschriften. Die 1.000-Punkte-Regel bestimmt die Freigrenze:
- Unter Freimenge: Keine Warntafeln, keine ADR-Bescheinigung nötig
- Aber immer Pflicht: Beförderungspapiere, Feuerlöscher (2 kg), Kennzeichnung der Versandstücke
- Beispiel: 333 Liter Dieselkraftstoff (Gefahrgutklasse 3) liegen unter der Freigrenze
Praktische Tipps
- ADR-Schein: Für Berufskraftfahrer im Gefahrguttransport ist die ADR-Bescheinigung Pflicht — alle 5 Jahre zu erneuern.
- Private Transporte: Auch Privatpersonen unterliegen der GGVSEB, z.B. beim Transport von Gasflaschen oder Farben.
- Feuerlöscher: Im Gefahrguttransporter mind. ein 2-kg-Pulverlöscher, bei Volltransport: 2 × 6 kg + 1 × 2 kg.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
250–500 € für Fahrer bei fehlenden Papieren oder Kennzeichnungen. Für Verlader/Absender: bis 5.000 €.
Keinen speziellen Führerschein, aber eine ADR-Bescheinigung für den gewerblichen Gefahrguttransport über der Freimenge.
Eine Freimengenberechnung: Liegt die Transportmenge unter dem Punktewert 1.000, gelten erleichterte Vorschriften.