Punktesystem
Das Fahreignungsregister in Flensburg: Wie Punkte entstehen, verfallen und was bei 8 Punkten droht.
BKatV 20260 Tatbestände
Kostenlos & ohne Anmeldung
Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Made in Germany
Aktuelle Informationen 2026: Fahreignungsregister: 1–3 Punkte je Verstoß. 8 Punkte = Führerscheinentzug.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Das Punktesystem seit 2014
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG) funktioniert wie folgt:
- 1 Punkt: Verkehrsordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit beeinträchtigen
- 2 Punkte: Grobe Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
- 3 Punkte: Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Maßnahmenstufen:
- 4–5 Punkte: Schriftliche Ermahnung
- 6–7 Punkte: Schriftliche Verwarnung
- 8 Punkte: Fahrerlaubnisentzug
Tilgungsfristen
- 1-Punkt-Verstöße: Tilgung nach 2,5 Jahren
- 2-Punkte-Verstöße: Tilgung nach 5 Jahren
- 3-Punkte-Verstöße: Tilgung nach 10 Jahren
Wichtig: Seit 2014 laufen die Tilgungsfristen für jeden Verstoß einzeln — neue Verstöße verlängern alte Fristen nicht mehr.
Praktische Tipps
- Punkte abfragen: Kostenlos beim KBA in Flensburg (online mit eID oder per Post).
- Punkteabbau: Durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar können Sie 1 Punkt alle 5 Jahre abbauen — aber nur bei max. 5 Punkten.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, über das Portal des KBA (www.kba.de) mit dem neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID). Alternativ per Post — kostenlos.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026