Kostenlos & ohne Anmeldung Keine Datenspeicherung Basierend auf aktuellen Gesetzen DE Made in Germany
Dunkle Landstraße bei Kassel, November. Ihr rechter Scheinwerfer ist ausgefallen — Sie fahren mit nur einem Abblendlicht. Eine Polizeistreife hält Sie an. Ergebnis: 20 € Bußgeld und eine Mängelmeldung. Wichtiger: Mit nur einem Scheinwerfer werden Sie leicht für ein Motorrad gehalten.
Fahrzeugbeleuchtung — mangelhafte Scheinwerfer bei der Hauptuntersuchung
Fahrzeugbeleuchtung — mangelhafte Scheinwerfer bei der Hauptuntersuchung

Wichtige Gerichtsurteile

Bußgelder bei Beleuchtungsmängeln

Die häufigsten Verstöße nach § 17 StVO und StVZO:

  • Ohne Abblendlicht bei Dunkelheit: 20 €
  • Mit Gefährdung: 25 €
  • Mit Sachbeschädigung: 35 €
  • Fernlicht bei Gegenverkehr nicht abgeblendet: 20 €
  • Nebelschlussleuchte missbräuchlich: 20 € (bei Sichtweite über 50 m)
  • Defektes Rücklicht: 10 €
  • Ohne Beleuchtung geparkt (außerorts): 20–35 €

Pflichtbeleuchtung am Fahrzeug

Nach §§ 49a–54 StVZO muss jedes Fahrzeug über folgende Beleuchtung verfügen:

  • 2× Scheinwerfer (Abblendlicht + Fernlicht)
  • 2× Schlussleuchten (rot)
  • Bremsleuchten
  • Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
  • Rückstrahler und Kennzeichenbeleuchtung

Praktische Tipps

  • Licht-Check alle 2 Wochen: Schalten Sie alle Lichter ein und gehen Sie ums Fahrzeug.
  • Kostenloser Licht-Test: Werkstätten bieten im Oktober den kostenlosen Licht-Test an.
  • Ersatzbirnen mitführen: In manchen Nachbarländern (z.B. Frankreich, Spanien) ist das Pflicht.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Bußgeldrechner Berechnen Sie Ihr konkretes Bußgeld — geben Sie den Verstoß ein und erhalten Sie sofort das Ergebnis.
Punkte-Check Wie viele Punkte haben Sie? Prüfen Sie Ihren Stand und die Tilgungsfristen.
Bußgeldkatalog Übersicht Zurück zur Übersicht aller Verkehrsverstöße und Kategorien.

Häufig gestellte Fragen

Ohne Abblendlicht bei Dunkelheit: 20 € Bußgeld. Mit Gefährdung: 25 €.

Nur bei Sichtweite unter 50 Metern. Sonst drohen 20 € Bußgeld.

Bei einfachen Verstößen in der Regel nicht. Punkte drohen erst, wenn es zu einem Unfall kommt.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026