Beleuchtungsmängel
Bußgelder bei defekter, fehlender oder falscher Beleuchtung am Fahrzeug.
BKatV 202634 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Dunkle Landstraße bei Kassel, November. Ihr rechter Scheinwerfer ist ausgefallen —
Sie fahren mit nur einem Abblendlicht. Eine Polizeistreife hält Sie an. Ergebnis: 20 € Bußgeld
und eine Mängelmeldung. Wichtiger: Mit nur einem Scheinwerfer werden Sie leicht für ein Motorrad gehalten.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. | 10 € | – | – |
| Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender aus- reichender Beleuchtung versehen war. | 10 € | – | – |
| Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € | – | – |
| Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender aus- reichender Beleuchtung versehen war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift *) über Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift *) über Rückfahrscheinwerfer. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, dessen Nebelscheinwerfer nicht vorschrifts- mäßig *) angebracht bzw. geschaltet waren. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, dessen Suchscheinwerfer nicht vorschrifts- mäßig *) angebracht war. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug und benutzten dabei vorschriftswidrig *) die Arbeitsscheinwerfer. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen die Vorschrift **) über Nebelschlussleuchten. | 15 € | – | – |
| Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt/verschmutzt *) waren. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. | 20 € | – | – |
| Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. | 20 € | – | – |
| Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer. | 20 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor- handen/betriebsbereit *) war. | 20 € | – | – |
| Sie führten einen Anhänger mit, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war. | 20 € | – | – |
| Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten, und gefähr- deten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt/verschmutzt *) waren. Sie gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor- handen/betriebsbereit *) war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie führten einen Anhänger mit, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt/verschmutzt *) waren. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender aus- reichender Beleuchtung versehen war. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor- handen/betriebsbereit *) war. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie führten einen Anhänger mit, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Bußgelder bei Beleuchtungsmängeln
Die häufigsten Verstöße nach § 17 StVO und StVZO:
- Ohne Abblendlicht bei Dunkelheit: 20 €
- Mit Gefährdung: 25 €
- Mit Sachbeschädigung: 35 €
- Fernlicht bei Gegenverkehr nicht abgeblendet: 20 €
- Nebelschlussleuchte missbräuchlich: 20 € (bei Sichtweite über 50 m)
- Defektes Rücklicht: 10 €
- Ohne Beleuchtung geparkt (außerorts): 20–35 €
Pflichtbeleuchtung am Fahrzeug
Nach §§ 49a–54 StVZO muss jedes Fahrzeug über folgende Beleuchtung verfügen:
- 2× Scheinwerfer (Abblendlicht + Fernlicht)
- 2× Schlussleuchten (rot)
- Bremsleuchten
- Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Rückstrahler und Kennzeichenbeleuchtung
Praktische Tipps
- Licht-Check alle 2 Wochen: Schalten Sie alle Lichter ein und gehen Sie ums Fahrzeug.
- Kostenloser Licht-Test: Werkstätten bieten im Oktober den kostenlosen Licht-Test an.
- Ersatzbirnen mitführen: In manchen Nachbarländern (z.B. Frankreich, Spanien) ist das Pflicht.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Ohne Abblendlicht bei Dunkelheit: 20 € Bußgeld. Mit Gefährdung: 25 €.
Nur bei Sichtweite unter 50 Metern. Sonst drohen 20 € Bußgeld.
Bei einfachen Verstößen in der Regel nicht. Punkte drohen erst, wenn es zu einem Unfall kommt.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026