Ohne Führerschein
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Straftat nach § 21 StVG mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie führten ein fahrerlaubnisfreies Kraftfahrzeug, obwohl Sie das 15. Lebensjahr nicht vollendet hatten. | 10 € | – | – |
| Sie lieferten Ihren bisherigen Führerschein, nachdem er nach Aushändi- gung des neuen wieder aufgefunden wurde, nicht unverzüglich der zu- ständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. | 25 € | – | – |
| Sie führten ein Kraftfahrzeug, ohne die Auflagen *) zur ausländischen Fahrerlaubnis zu beachten. | 25 € | – | – |
| Sie führten ein Kraftfahrzeug, ohne die Auflagen *) zur ausländischen Fahrerlaubnis zu beachten. | 25 € | – | – |
| Sie führten das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr und beachteten dabei nicht die nachträglich angeordnete Auflage *) der Fahrerlaubnisbehör- de. | 25 € | – | – |
| Sie lieferten Ihren Führerschein nach Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich der entscheidenden Behörde ab. | 25 € | – | – |
| Sie lieferten Ihren EU- oder EWR-Führerschein nach Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich der entscheidenden Behörde ab. | 25 € | – | – |
| Sie legten Ihren ausländischen Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde zur Eintragung der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht vor. | 25 € | – | – |
| Sie lieferten Ihren Führerschein zur Fahrgastbeförderung nach Entzieh- ung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht unverzüglich bei der entscheidenden Behörde ab. | 25 € | – | – |
| Sie lieferten Ihren Führerschein zur Fahrgastbeförderung nach Entzieh- ung der allgemeinen Fahrerlaubnis nicht unverzüglich bei der entschei- denden Behörde ab. | 25 € | – | – |
| Sie befolgten nicht die Auflagen *), die mit der Genehmigung von Aus- nahmen von Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung verbunden worden sind. | 25 € | – | – |
| Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. | 75 € | 1 | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung an, obwohl dessen Führer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß, bzw. ließen sie zu. | 75 € | 1 | – |
Der entscheidende Unterschied: Vergessen vs. Keine Berechtigung
Rechtlich gibt es einen fundamentalen Unterschied zwischen „Führerschein nicht dabei" und „keine gültige Fahrerlaubnis":
- Führerschein vergessen (Dokument nicht mitgeführt): Ordnungswidrigkeit, 10 € Verwarnungsgeld (§ 4 Abs. 2 FeV). Die Polizei kann die Fahrerlaubnis über das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) sofort prüfen — Sie dürfen weiterfahren.
- Ohne gültige Fahrerlaubnis: Straftat nach § 21 StVG — Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 3 Punkte in Flensburg, Fahrzeug kann beschlagnahmt werden.
„Ohne gültige Fahrerlaubnis" liegt vor, wenn Sie:
- Nie einen Führerschein gemacht haben
- Ihnen die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen wurde (z. B. nach Trunkenheit)
- Sie trotz Fahrverbot fahren
- Ihre ausländische Fahrerlaubnis abgelaufen oder nicht anerkannt ist
- Sie eine Fahrzeugklasse fahren, für die Sie keine Berechtigung haben (z. B. LKW mit PKW-Führerschein)
Strafen nach § 21 StVG im Detail
§ 21 StVG unterscheidet zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Fahren ohne Fahrerlaubnis:
| Verstoß | Rechtsgrundlage | Strafe | Punkte |
|---|---|---|---|
| Führerschein nicht mitgeführt | § 4 Abs. 2 FeV | 10 € Verwarnungsgeld | – |
| Ohne Fahrerlaubnis (vorsätzlich) | § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 3 |
| Ohne Fahrerlaubnis (fahrlässig) | § 21 Abs. 2 StVG | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis 6 Monate | 3 |
| Fahren trotz Fahrverbot | § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 3 |
| Halter lässt Fahrt zu | § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 3 |
Prüfen Sie Ihren aktuellen Punktestand über unseren Punkte-Flensburg-Rechner.
Wichtig für den Fahrzeughalter (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG): Wer anordnet oder zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug fährt, wird genauso bestraft — Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr. Das betrifft z. B. Eltern, die ihr Fahrzeug dem minderjährigen Kind überlassen.
Versicherung und Haftung
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht, hat ein massives Haftungsproblem:
- Kfz-Haftpflicht: Die Versicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners — nimmt den Fahrer aber bis zu 5.000 € in Regress (§ 116 VVG).
- Kaskoversicherung: Kann die Leistung für den eigenen Schaden vollständig verweigern (grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung).
- Personenschäden: Bei Verletzungen haftet der Fahrer persönlich — die Versicherung kann sich komplett weigern.
Im schlimmsten Fall: Unfall mit Personenschaden + Strafverfahren § 21 StVG + zivilrechtliche Haftung + Versicherungsregress = existenzbedrohende Konsequenzen.
Ausländische Führerscheine in Deutschland
Für ausländische Führerscheine gelten besondere Regeln:
- EU/EWR-Führerschein: Gilt unbegrenzt in Deutschland — keine Umschreibung nötig (aber Pflicht zur Erneuerung nach 15 Jahren gemäß 3. EU-Führerscheinrichtlinie).
- Nicht-EU-Führerschein: Gilt nur 6 Monate nach Beginn des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Danach ist eine Umschreibung erforderlich — je nach Herkunftsland mit oder ohne Prüfung.
- Internationaler Führerschein: Gilt nicht allein — nur zusammen mit dem nationalen Führerschein. Maximal 3 Jahre gültig.
Vorsicht: Wer nach Ablauf der 6-Monats-Frist mit einem Nicht-EU-Führerschein fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG — auch wenn die Fahrerlaubnis im Heimatland noch gültig ist.
Fahren trotz Fahrverbot — ein häufiger Sonderfall
Ein Fahrverbot (1–3 Monate nach schwerem Verkehrsverstoß) ist nicht dasselbe wie eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Aber: Wer trotz Fahrverbot fährt, wird so behandelt, als ob keine Fahrerlaubnis vorliegt.
- Straftat nach § 21 StVG: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
- Zusätzlich: Verlängerung des Fahrverbots oder sogar Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht
- Die Kfz-Versicherung kann Regress nehmen
Tipp: Nutzen Sie den Zeitraum des Fahrverbots sinnvoll — planen Sie Ihre Mobilität mit ÖPNV, Fahrrad oder Mitfahrgelegenheiten. Berechnen Sie die Auswirkungen mit unserem Bußgeldrechner.
Praktische Tipps
- Führerschein immer mitführen: Bewahren Sie den Führerschein im Portemonnaie auf — das Verwarnungsgeld von 10 € ist zwar gering, aber unnötig.
- Ausländische Führerscheine rechtzeitig umschreiben: Nicht-EU-Führerscheine gelten nur 6 Monate. Starten Sie die Umschreibung frühzeitig — je nach Bundesland dauert sie 4–12 Wochen.
- Fahrverbot planen: Sie haben nach Zustellung des Bußgeldbescheids 4 Monate Zeit, den Führerschein abzugeben (§ 25 Abs. 2a StVG). Nutzen Sie die Möglichkeit, den Zeitraum günstig zu wählen (z. B. Urlaubszeit).
- Bei Entzug der Fahrerlaubnis: Nach der Sperrfrist (6 Monate bis 5 Jahre) müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen — oft ist eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erforderlich.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Fahren trotz Fahrverbot gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) — eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr und 3 Punkten. Zusätzlich droht die Verlängerung des Fahrverbots oder der Entzug der Fahrerlaubnis.
Nein. Die Polizei kann über das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) sofort prüfen, ob Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Sie zahlen 10 € Verwarnungsgeld und können weiterfahren. Den Führerschein müssen Sie nicht nachträglich vorzeigen.
Das kommt darauf an: Führerschein vergessen (= Dokument nicht dabei) ist eine Ordnungswidrigkeit (10 €). Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (= nie gehabt, entzogen oder abgelaufen) ist eine Straftat nach § 21 StVG.
EU/EWR-Führerscheine gelten unbegrenzt. Nicht-EU-Führerscheine gelten nur 6 Monate nach Beginn des gewöhnlichen Aufenthalts. Ein internationaler Führerschein gilt nur zusammen mit dem nationalen Führerschein und maximal 3 Jahre.