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Aktuelle Informationen 2026: Unterschied Halteverbot vs. Parkverbot. Bußgelder 10–100 € je nach Behinderung.
Absolutes Halteverbot Schild (Zeichen 283) an einer deutschen Straße
Absolutes Halteverbot Schild (Zeichen 283) an einer deutschen Straße

Halteverbot vs. Parkverbot — Der Unterschied

Absolutes Halteverbot Schild (Zeichen 283) an einer deutschen Straße
Absolutes Halteverbot Schild (Zeichen 283) an einer deutschen Straße

Viele Autofahrer verwechseln die beiden Begriffe:

  • Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286): Ein Kreuz auf rotem Grund. Halten bis 3 Minuten erlaubt, Parken verboten.
  • Absolutes Halteverbot (Zeichen 283): Zwei Kreuze auf rotem Grund. Auch kurzes Halten ist verboten.

Definition nach StVO: Parken = Fahrzeug verlassen oder länger als 3 Minuten halten. Alles darunter ist „Halten".

Bußgelder im Halteverbot

Die Strafen steigen mit der Behinderung:

  • Halten im absoluten Halteverbot: 25 €
  • Mit Behinderung: 40 €
  • Parken im eingeschränkten Halteverbot: 25 €
  • Über 1 Stunde: 40 €
  • Mit Behinderung über 1 Stunde: 50 €
  • Mit Gefährdung: 60 €

Praktische Tipps

  • 3-Minuten-Regel: Im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie bis zu 3 Minuten halten — aber nur, wenn Sie im Fahrzeug bleiben.
  • Ein-/Aussteigen: Kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen ist auch im absoluten Halteverbot zulässig (§ 12 Abs. 2 StVO).
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Ja, das kurze Ein- und Aussteigenlassen gilt als Verkehrsvorgang, nicht als Halten. Sie müssen aber sofort weiterfahren.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026