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Montag, 7:45 Uhr. Sie fahren zur Arbeit, die Ampel wird gelb, Sie beschleunigen — und dann blitzt es. Die Tempo-30-Zone haben Sie übersehen, der Tacho zeigt 54 km/h. Nach Toleranzabzug bleiben 21 km/h zu viel — und damit drohen 115 €, 1 Punkt und ein Eintrag im Fahreignungsregister. Hier erfahren Sie, welche Strafen der Bußgeldkatalog 2026 für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts vorsieht.
Silberner PKW in deutscher Tempo-30-Zone bei Dämmerung — typische innerörtliche Geschwindigkeitskontrolle
Silberner PKW in deutscher Tempo-30-Zone bei Dämmerung — typische innerörtliche Geschwindigkeitskontrolle

Wichtige Gerichtsurteile

So funktioniert die Geschwindigkeitsmessung innerorts

Deutscher Geschwindigkeitsblitzer bei Nacht im Moment des Blitzens
Deutscher Geschwindigkeitsblitzer bei Nacht im Moment des Blitzens

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO), sofern keine andere Beschilderung vorhanden ist. In Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigten Bereichen oder an Schulen können abweichende Grenzen gelten.

Die Messtoleranz beträgt:

  • Bei Tempo unter 100 km/h: 3 km/h Abzug
  • Bei Tempo über 100 km/h: 3 % Abzug

Diese Toleranz wird automatisch von der Behörde abgezogen. Die in der Tabelle angegebenen Überschreitungswerte gelten nach Toleranzabzug.

Gängige Messverfahren innerorts sind: stationäre Blitzer (z.B. Vitronic PoliScan), mobile Messgeräte (z.B. Leivtec XV3) und Lasermessungen (z.B. Riegl FG21-P). Jedes Verfahren hat spezifische Fehlerquellen, die bei einem Einspruch relevant sein können.

Die Bußgeldstufen im Detail — § 3 Abs. 3 StVO

Der Bußgeldkatalog unterscheidet innerorts folgende Stufen:

Verwarngeldbereich (bis 20 km/h): 30–70 €, keine Punkte, kein Fahrverbot. Diese Verstöße gelten als geringfügig und werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Bußgeldbereich mit Punkt (21–25 km/h): 115 €, 1 Punkt. Ab dieser Schwelle erfolgt ein Eintrag im Fahreignungsregister beim KBA in Flensburg.

Bußgeld mit Fahrverbot (ab 26 km/h): 180–800 €, 1–2 Punkte, 1–3 Monate Fahrverbot. Bei 26 km/h beginnt der kritische Bereich mit Fahrverbot.

Wichtig für Wiederholungstäter: Wer innerhalb von 12 Monaten zwei Mal mit ≥26 km/h Überschreitung erwischt wird, erhält nach § 4 Abs. 2 BKatV ein zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat — selbst wenn der einzelne Verstoß kein Fahrverbot vorsieht.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid — Ihre Rechte

Gegen jeden Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten hängen vom konkreten Fall ab.

Häufige Einspruchsgründe bei Geschwindigkeitsmessungen:

  • Messgerätefehler: Nicht geeichtes Gerät, überschrittenes Eichintervall, fehlerhafte Aufstellung oder falscher Messwinkel
  • Identifizierungsprobleme: Unscharfes Blitzerfoto, Sonnenbrille, nicht eindeutig erkennbarer Fahrer
  • Beschilderungsmängel: Fehlende, verdeckte oder widersprüchliche Geschwindigkeitsschilder
  • Verjährung: Der Bußgeldbescheid muss innerhalb von 3 Monaten nach Tattag zugestellt werden (§ 26 Abs. 3 StVG)

Eine Akteneinsicht vor dem Einspruch ist empfehlenswert — Sie können die Messdaten, Eichscheine und Aufstellprotokolle prüfen lassen.

Praktische Tipps

  • Toleranz beachten: Die angezeigte Geschwindigkeit auf Ihrem Tacho ist meist höher als die tatsächliche Geschwindigkeit. Ihr Tachodarf bis zu 10 % + 4 km/h zu viel anzeigen — aber verlassen Sie sich nicht darauf.
  • Probezeit: In der Führerschein-Probezeit (§ 2a StVG) gilt ab 21 km/h Überschreitung ein A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre und ein Aufbauseminar wird angeordnet.
  • Punkte prüfen: Ab 4 Punkten erfolgt eine Ermahnung, ab 6 eine Verwarnung, bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nutzen Sie unseren Punkte-Rechner zur Übersicht.
  • Einspruchsfrist beachten: Sie haben genau 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Im Zweifel lieber fristwahrend Einspruch einlegen und dann prüfen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16–20 km/h innerorts (nach Toleranzabzug) beträgt das Bußgeld 70 €. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Ab 21 km/h steigt das Bußgeld auf 115 € mit 1 Punkt.

Ein Fahrverbot droht ab 26 km/h Überschreitung innerorts. Die Dauer steigt von 1 Monat (26–50 km/h) auf 2 Monate (51–60 km/h) bis zu 3 Monaten (ab 61 km/h).

Ja, die Messtoleranz von 3 km/h (bei Tempo unter 100 km/h) wird automatisch von der Behörde abgezogen. Die Werte in der Bußgeldtabelle gelten nach Toleranzabzug.

Ab 21 km/h Überschreitung gilt der Verstoß als A-Verstoß (§ 2a StVG): Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre und ein Aufbauseminar wird fällig. Bei einem zweiten A-Verstoß wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.

Bis 20 km/h: keine Punkte. Bei 21–40 km/h: 1 Punkt. Ab 41 km/h: 2 Punkte. Die Punkte werden im Fahreignungsregister beim KBA in Flensburg eingetragen.

Ja. Nach § 4 Abs. 2 BKatV: Wer innerhalb von 12 Monaten zum zweiten Mal mit ≥26 km/h zu schnell erwischt wird, erhält ein zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat — auch wenn der einzelne Verstoß normalerweise kein Fahrverbot vorsieht.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026