Zweite-Reihe-Parken
Parken in zweiter Reihe: 55–110 € Bußgeld + Punkt. Auch kurzes Halten kann teuer werden.
BKatV 20260 Tatbestände
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Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Aktuelle Informationen 2026: 55–110 € + Punkt. Auch kurzes Halten in zweiter Reihe wird bestraft.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Bußgelder beim Zweite-Reihe-Parken
- Halten in zweiter Reihe: 55 €
- Parken in zweiter Reihe: 70 € + 1 Punkt
- Mit Behinderung: 80 € + 1 Punkt
- Über 15 Minuten mit Behinderung: 90 € + 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 100 € + 1 Punkt
- Mit Sachbeschädigung: 110 € + 1 Punkt
Zusätzlich droht Abschleppen (ca. 150–300 €).
Praktische Tipps
- Warnblinkanlage schützt nicht: Auch mit eingeschalteter Warnblinkanlage in zweiter Reihe ist das Bußgeld fällig.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Technisch ja — kurzes Halten (bis 3 Min, ohne Fahrzeug zu verlassen) kostet 55 €. Es ist aber nie erlaubt und wird immer geahndet.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026