Geschwindigkeit außerorts
Alle Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts nach BKatV 2026.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 20 € | – | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 30 € | – | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 40 € | – | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 50 € | – | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 60 € | – | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 60 € | – | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 70 € | – | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 100 € | 1 | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 140 € | 1 | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 150 € | 1 | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 150 € | 1 | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 175 € | 1 | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 200 € | 1 | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 240 € | 1 | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 255 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 280 € | 1 | – |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 400 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 480 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 51 - 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 480 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 560 € | 2 | 1 Monat |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 51 - 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 600 € | 2 | 2 Monate |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 61 - 70) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 600 € | 2 | 2 Monate |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (über 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 700 € | 2 | 3 Monate |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 700 € | 2 | 2 Monate |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (über 70) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 700 € | 2 | 3 Monate |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 51 - 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 800 € | 2 | 3 Monate |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (über 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h. | 900 € | 2 | 3 Monate |
Wichtige Gerichtsurteile
Geschwindigkeitsgrenzen außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerorts gelten gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO folgende Höchstgeschwindigkeiten:
- PKW und Motorräder: 100 km/h auf Landstraßen
- PKW mit Anhänger: 80 km/h
- LKW über 3,5 t: 60–80 km/h je nach zulässigem Gesamtgewicht
- Busse: 80 km/h (60 km/h mit stehenden Fahrgästen)
Abweichende Beschilderung hat Vorrang. Auf Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) gelten dieselben Regeln wie auf Landstraßen — nicht zu verwechseln mit Autobahnen.
Bußgeldstufen außerorts — niedriger als innerorts
Die Strafen für Geschwindigkeitsverstöße außerorts fallen systematisch niedriger aus als innerorts. Der Gesetzgeber berücksichtigt das geringere Gefährdungspotenzial:
Verwarngeldbereich (bis 20 km/h): 20–60 €, keine Punkte. Anders als innerorts beginnt die Skala bereits bei 20 € statt 30 €.
Bußgeldbereich (21–40 km/h): 100–200 €, 1 Punkt. Ab 21 km/h gibt es den ersten Eintrag im Fahreignungsregister.
Mit Fahrverbot (ab 41 km/h): 320–800 €, 2 Punkte, 1–3 Monate Fahrverbot. Außerorts beginnt das Fahrverbot erst ab 41 km/h — innerorts bereits ab 26 km/h.
Messverfahren auf Landstraßen und Bundesstraßen
Außerorts kommen vor allem folgende Messverfahren zum Einsatz:
- Mobile Lasermessung: Polizeibeamte messen mit Handlaserpistolen (z.B. Riegl FG21-P). Häufiger Einspruchsgrund: fehlende Fotodokumentation der Messstelle.
- Nachfahrmessung: Polizeifahrzeug fährt hinter Ihnen mit kalibriertem Tacho oder ProViDa-System. Mindest-Nachfahrstrecke muss dokumentiert sein.
- Stationäre Blitzer: Seltener als innerorts, aber auf Unfallschwerpunkten und bekannten Raserstrecken immer häufiger installiert.
- Section Control: Abschnittskontrolle misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine definierte Strecke — in Deutschland bisher nur auf wenigen Pilotstrecken.
Praktische Tipps
- Ortsausgang = Tempolimit-Wechsel: Viele Verstöße passieren direkt nach dem Ortsausgangsschild. Prüfen Sie, ob unmittelbar danach ein Geschwindigkeitsschild steht — falls nicht, gilt sofort 100 km/h (PKW).
- Wechselnde Limits beachten: Auf Bundesstraßen wechseln die Limits häufig (70 → 100 → 80). Achten Sie besonders nach Kreuzungen und Einmündungen auf neue Beschilderung.
- Witterungsanpassung: Bei Regen, Nebel oder Glätte müssen Sie die Geschwindigkeit unabhängig vom erlaubten Limit anpassen (§ 3 Abs. 1 StVO). Ein Unfall bei erlaubter Geschwindigkeit kann trotzdem eine Ordnungswidrigkeit sein.
- LKW-Fahrer aufgepasst: Für LKW über 3,5 t gelten strengere Limits und deutlich höhere Bußgelder — bis zu 680 € bei über 50 km/h zu schnell.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Bei 16–20 km/h Überschreitung außerorts (nach Toleranzabzug) beträgt das Bußgeld 60 €. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot.
Außerorts droht ein Fahrverbot ab 41 km/h Überschreitung. Die Dauer beträgt 1 Monat (41–50 km/h), 2 Monate (51–60 km/h) oder 3 Monate (ab 61 km/h).
Ja, deutlich. Beispiel: 21 km/h zu schnell kostet innerorts 115 €, außerorts nur 100 €. Das Fahrverbot beginnt außerorts ab 41 km/h statt ab 26 km/h innerorts.
Die Messtoleranz beträgt 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3 % der gemessenen Geschwindigkeit darüber. Bei 130 km/h gemessen: 3 % = 3,9 km/h ≈ 4 km/h Abzug.
Ja, für PKW und Motorräder gilt außerorts ohne andere Beschilderung Tempo 100 (§ 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO). Für PKW mit Anhänger gilt nur Tempo 80, für LKW über 3,5 t nur 60–80 km/h.
Wer innerhalb von 12 Monaten zwei Mal mit ≥26 km/h (innerorts) oder ≥41 km/h (außerorts) Überschreitung erwischt wird, erhält nach § 4 Abs. 2 BKatV ein zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat.