Tunnel
Regeln im Tunnel: Licht, Wenden, Abstand. Bußgelder 10–100 €. Richtiges Verhalten bei Tunnelpanne.
BKatV 20260 Tatbestände
Kostenlos & ohne Anmeldung
Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
DE
Made in Germany
Aktuelle Informationen 2026: Regeln im Tunnel: Licht, Wenden, Abstand. Bußgelder 10–100 €.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Regeln im Tunnel
Im Tunnel gelten besondere Verkehrsregeln:
- Licht: Abblendlicht ist im Tunnel Pflicht (auch bei Beleuchtung)
- Wenden verboten: Wenden, Rückwärtsfahren und Halten sind im Tunnel verboten
- Abstand: Mindestens 50 m Abstand zum Vordermann
- Sonnenbrille: Beim Einfahren abnehmen
Bußgelder
- Ohne Licht im Tunnel: 10 €
- Wenden im Tunnel: 60 €
- Halten im Tunnel: 25 €
- Mit Gefährdung: 60–100 €
Bei einem Brand oder einer Panne: Motor abstellen, Schlüssel stecken lassen, zu Fuß zum Notausgang gehen.
Praktische Tipps
- Pannenhilfe: Im Tunnel nie versuchen, das Fahrzeug selbst zu reparieren. Nutzen Sie die Notrufsäulen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, aber die Augen brauchen Zeit zur Anpassung. Eine Sonnenbrille kann im Tunnel zu gefährlicher Sichteinschränkung führen.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026