Kostenlos & ohne Anmeldung Keine Datenspeicherung Basierend auf aktuellen Gesetzen DE Made in Germany
Aktuelle Informationen 2026: Gibt es ein Mindesttempo auf der Autobahn? 60 km/h Bauartgeschwindigkeit, aber kein festes Limit.
Deutsche Autobahn — Frage nach Mindestgeschwindigkeit
Deutsche Autobahn — Frage nach Mindestgeschwindigkeit

Die Wahrheit über die Mindestgeschwindigkeit

Deutsche Autobahn — Frage nach Mindestgeschwindigkeit
Deutsche Autobahn — Frage nach Mindestgeschwindigkeit

Ein weit verbreiteter Mythos: Auf der Autobahn muss man mindestens 60 oder 80 km/h fahren. Das stimmt nicht ganz.

Was das Gesetz sagt:

  • § 18 Abs. 1 StVO: Autobahnen dürfen nur von Fahrzeugen benutzt werden, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h haben
  • Das bedeutet: Ihr Fahrzeug muss schneller fahren können als 60 km/h — Sie müssen aber nicht ständig so schnell fahren
  • Bei Stau, schlechtem Wetter oder dichtem Verkehr dürfen Sie natürlich langsamer fahren

Bußgelder

  • Unnötig langsam fahren ohne Grund: 20 €
  • Fahrzeug unter 60 km/h Bauartgeschwindigkeit auf der Autobahn: 20 €
  • Verkehrsbehinderung durch zu langsames Fahren: 30 €

Praktische Tipps

  • Rechte Spur: Wenn Sie langsamer als der Verkehrsfluss fahren, nutzen Sie die rechte Spur und schalten Sie ggf. die Warnblinkanlage ein.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Bußgeldrechner Berechnen Sie Ihr konkretes Bußgeld — geben Sie den Verstoß ein und erhalten Sie sofort das Ergebnis.
Punkte-Check Wie viele Punkte haben Sie? Prüfen Sie Ihren Stand und die Tilgungsfristen.
Bußgeldkatalog Übersicht Zurück zur Übersicht aller Verkehrsverstöße und Kategorien.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Mofas, Mopeds und andere Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h oder weniger dürfen die Autobahn nicht benutzen (§ 18 Abs. 1 StVO).

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026