Rechts überholen
Bußgelder für rechts Überholen auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Wichtige Gerichtsurteile
Rechts überholen vs. rechts vorbeifahren
Das Rechtsüberholverbot auf Autobahnen (§ 5 Abs. 1 StVO) hat zwei Ausnahmen:
- Stau oder stockender Verkehr: Rechts darf mit maximal 20 km/h mehr als links vorbeigefahren werden
- Fahrstreifenwechsel bei Kolonnenbildung: Auf dem rechten Fahrstreifen darf schneller gefahren werden, wenn sich links eine Kolonne gebildet hat — aber nur mit bis zu 20 km/h Differenz
Verboten bleibt: Aktives Wechseln auf den rechten Fahrstreifen zum Überholen und anschließendes Wiedereinscheren nach links.
Bußgelder für rechts Überholen
Innerorts: Rechts überholen ist innerorts grundsätzlich erlaubt (§ 7 Abs. 3 StVO), wenn mehrere markierte Fahrstreifen vorhanden sind.
Außerorts / Autobahn:
- Rechts überholen (Grundverstoß): 100 €, 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 120 €, 1 Punkt
- Mit Sachbeschädigung: 145 €, 1 Punkt
Praktische Tipps
- 20 km/h Regel bei Stau: Im Stau dürfen Sie rechts maximal 20 km/h schneller fahren als links.
- Beschleunigungsstreifen: Das Überholen auf dem Beschleunigungsstreifen beim Auffahren ist erlaubt.
- Innerorts andere Regel: In der Stadt dürfen Sie rechts überholen, wenn mehrere Fahrstreifen markiert sind.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
100 € Bußgeld und 1 Punkt.
Ja, mit maximal 20 km/h mehr als der linke Fahrstreifen.
Ja, auf Straßen mit mehreren markierten Fahrstreifen in eine Richtung (§ 7 Abs. 3 StVO).
Ein Fahrverbot droht nur bei besonders schweren Fällen oder Wiederholungstätern. Der Regelfall sieht 100 € + 1 Punkt vor.