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A7 bei Hannover, dreispurig. Der linke und mittlere Fahrstreifen sind blockiert. Sie fahren rechts mit 120 km/h an zwei langsameren Fahrzeugen vorbei. Ein Streifenwagen hat es gesehen: 100 € Bußgeld und 1 Punkt. Aber war es verbotenes rechts Überholen — oder erlaubtes Vorbeifahren?
Mehrspurige deutsche Autobahn — Rechts überholen ist in der Regel verboten
Mehrspurige deutsche Autobahn — Rechts überholen ist in der Regel verboten

Wichtige Gerichtsurteile

Rechts überholen vs. rechts vorbeifahren

Das Rechtsüberholverbot auf Autobahnen (§ 5 Abs. 1 StVO) hat zwei Ausnahmen:

  • Stau oder stockender Verkehr: Rechts darf mit maximal 20 km/h mehr als links vorbeigefahren werden
  • Fahrstreifenwechsel bei Kolonnenbildung: Auf dem rechten Fahrstreifen darf schneller gefahren werden, wenn sich links eine Kolonne gebildet hat — aber nur mit bis zu 20 km/h Differenz

Verboten bleibt: Aktives Wechseln auf den rechten Fahrstreifen zum Überholen und anschließendes Wiedereinscheren nach links.

Bußgelder für rechts Überholen

Innerorts: Rechts überholen ist innerorts grundsätzlich erlaubt (§ 7 Abs. 3 StVO), wenn mehrere markierte Fahrstreifen vorhanden sind.

Außerorts / Autobahn:

  • Rechts überholen (Grundverstoß): 100 €, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 120 €, 1 Punkt
  • Mit Sachbeschädigung: 145 €, 1 Punkt

Praktische Tipps

  • 20 km/h Regel bei Stau: Im Stau dürfen Sie rechts maximal 20 km/h schneller fahren als links.
  • Beschleunigungsstreifen: Das Überholen auf dem Beschleunigungsstreifen beim Auffahren ist erlaubt.
  • Innerorts andere Regel: In der Stadt dürfen Sie rechts überholen, wenn mehrere Fahrstreifen markiert sind.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

100 € Bußgeld und 1 Punkt.

Ja, mit maximal 20 km/h mehr als der linke Fahrstreifen.

Ja, auf Straßen mit mehreren markierten Fahrstreifen in eine Richtung (§ 7 Abs. 3 StVO).

Ein Fahrverbot droht nur bei besonders schweren Fällen oder Wiederholungstätern. Der Regelfall sieht 100 € + 1 Punkt vor.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026