Handy am Fahrrad
Handy beim Radfahren: 55 € Bußgeld. Auch Navigation und Kopfhörer können bestraft werden.
BKatV 20260 Tatbestände
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Keine Datenspeicherung
Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Aktuelle Informationen 2026: Handy beim Radfahren: 55 € Bußgeld. § 23 Abs. 1a StVO gilt auch für Fahrradfahrer.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Regeln & Bußgelder
Seit 2017 gilt § 23 Abs. 1a StVO auch für Radfahrer:
- Handy in der Hand: 55 € Bußgeld
- Gilt auch für: Tablets, Laptops, E-Book-Reader
- Erlaubt: Freisprechanlage, fest montierte Halterung (Blick darf nur kurz abgewendet werden)
Kopfhörer: Erlaubt, solange der Umgebungsverkehr noch wahrgenommen werden kann. Beide Ohren mit lautem Sound = riskant (20 €).
Praktische Tipps
- Smartphone-Halterung: Investieren Sie in eine Fahrrad-Handyhalterung. Dann dürfen Sie die Navigation nutzen, solange Sie den Blick nicht zu lange abwenden.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, grundsätzlich erlaubt — aber die Lautstärke muss so gewählt sein, dass Umgebungsgeräusche (Hupen, Sirenen) noch wahrgenommen werden. Bei Unfall mit Kopfhörern droht Mitschuld.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026