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Aktuelle Informationen 2026: Handy beim Radfahren: 55 € Bußgeld. § 23 Abs. 1a StVO gilt auch für Fahrradfahrer.
Radfahrer mit Smartphone in der Hand
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Regeln & Bußgelder

Radfahrer mit Smartphone in der Hand
Radfahrer mit Smartphone in der Hand

Seit 2017 gilt § 23 Abs. 1a StVO auch für Radfahrer:

  • Handy in der Hand: 55 € Bußgeld
  • Gilt auch für: Tablets, Laptops, E-Book-Reader
  • Erlaubt: Freisprechanlage, fest montierte Halterung (Blick darf nur kurz abgewendet werden)

Kopfhörer: Erlaubt, solange der Umgebungsverkehr noch wahrgenommen werden kann. Beide Ohren mit lautem Sound = riskant (20 €).

Praktische Tipps

  • Smartphone-Halterung: Investieren Sie in eine Fahrrad-Handyhalterung. Dann dürfen Sie die Navigation nutzen, solange Sie den Blick nicht zu lange abwenden.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Ja, grundsätzlich erlaubt — aber die Lautstärke muss so gewählt sein, dass Umgebungsgeräusche (Hupen, Sirenen) noch wahrgenommen werden. Bei Unfall mit Kopfhörern droht Mitschuld.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026