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2P

Tilgungsfrist: 5 Jahre ab Rechtskraft

Anzahl Tatbestände: 224 aktuelle Einträge

Bußgeld-Spanne: 160 € – 1.500 €

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Häufig gestellte Fragen

2 Punkte werden bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot eingetragen — z. B. Geschwindigkeit 41+ km/h zu schnell, qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sek.), gefährlicher Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h.

2 Punkte werden nach 5 Jahren getilgt. Die Tilgungsfrist läuft unabhängig von anderen Einträgen — das alte „Verfallshemmung"-System wurde 2014 abgeschafft.

In den meisten Fällen ja. 2 Punkte werden typischerweise bei Verstößen mit Regelfahrverbot (1–3 Monate) eingetragen. Das Fahrverbot kann nur in Ausnahmefällen durch eine höhere Geldbuße ersetzt werden.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026