Prozesskostenhilfe-Rechner
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben — und berechnen Sie die monatliche Rate bei Raten-PKH.
Die Antwort: Möglicherweise ja — dank Prozesskostenhilfe (PKH). Der Staat kann Ihre Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen, wenn Sie bedürftig sind und Ihr Fall Erfolgsaussicht hat. Dieser Rechner zeigt Ihnen in Sekunden, ob Sie Anspruch haben.
Wichtige Begriffe
- Abfindung →
- Einmalige Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses — häufiger Streitgegenstand in PKH-Verfahren.
- Kündigungsschutzgesetz →
- KSchG — Schutz vor sozialwidriger Kündigung. Klagen nach KSchG sind typische PKH-Fälle.
- Fünftelregelung →
- Steuerliche Begünstigung für Abfindungen nach §34 EStG.
| Freibetrag | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Grundfreibetrag (Partei) | 619 € |
| Erwerbstätigenzuschlag | 282 € |
| Kind bis 5 Jahre | 472 € |
| Kind 6–13 Jahre | 382 € |
| Kind ab 14 Jahre | 351 € |
| Wohnkosten | Tatsächliche Kosten |
| Unterhaltspflichten | Tatsächliche Zahlungen |
PKH-Prüfung nach ZPO §114: Erfolgsaussicht → Bedürftigkeit → Ratenzahlung
So funktioniert Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe (PKH) nach §114 ZPO ist das wichtigste Instrument, um einkommensschwachen Personen den Zugang zur Justiz zu ermöglichen. Der Staat übernimmt:
- Gerichtskosten — Gebühren nach GKG oder FamGKG
- Eigene Anwaltskosten — Vergütung nach RVG
- Gutachterkosten — soweit vom Gericht angeordnet
Nicht übernommen werden die Kosten des gegnerischen Anwalts bei Prozessverlust.
Berechnung der Bedürftigkeit
Die Bedürftigkeit wird anhand des einzusetzenden Einkommens berechnet:
- Nettoeinkommen ermitteln (alle Einkommensarten)
- Freibeträge abziehen: Grundfreibetrag, Erwerbstätigenzuschlag, Kinder, Wohnkosten
- Einzusetzendes Einkommen = Netto − Freibeträge
Ergebnis: Wenn das einzusetzende Einkommen 0 € oder negativ ist → volle PKH. Wenn positiv → Raten-PKH mit monatlicher Rate (= einzusetzendes Einkommen ÷ 2).
Ratenzahlung bei PKH
Bei Raten-PKH müssen Sie die Prozesskosten in maximal 48 Monatsraten zurückzahlen. Die Ratenhöhe beträgt die Hälfte des einzusetzenden Einkommens.
Wichtig: Das Gericht prüft Ihre Einkommensverhältnisse 4 Jahre lang nach. Verbessert sich Ihr Einkommen wesentlich, kann die Rate nachträglich erhöht werden.
| Situation | Volle PKH bis ca. | Raten-PKH bis ca. |
|---|---|---|
| Alleinstehend, keine Kinder | 1.300 €/Monat | 2.400 €/Monat |
| Alleinstehend, 1 Kind | 1.700 €/Monat | 2.800 €/Monat |
| Alleinstehend, 2 Kinder | 2.100 €/Monat | 3.200 €/Monat |
| Verheiratet, keine Kinder | 1.800 €/Monat | 2.900 €/Monat |
| Verheiratet, 2 Kinder | 2.600 €/Monat | 3.700 €/Monat |
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung nach §114 ZPO für Personen, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Der Staat übernimmt ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten. PKH gibt es für alle Verfahrensarten: Zivilrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.
Es gibt zwei Hauptvoraussetzungen: 1) Bedürftigkeit — Ihr einzusetzendes Einkommen (nach Abzug aller Freibeträge) muss gering sein. 2) Hinreichende Erfolgsaussicht — Ihr Rechtsstreit muss eine angemessene Chance auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein.
Bei voller PKH (einzusetzendes Einkommen = 0): Nein. Bei Raten-PKH: Ja, in monatlichen Raten (maximal 48 Raten). Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung des Verfahrens verbessern, kann das Gericht nachträglich Ratenzahlung anordnen.
Sie benötigen: Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate), Kontoauszüge (3 Monate), Mietvertrag mit Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Unterhaltspflichten, und das ausgefüllte PKH-Formular (erhältlich beim Gericht oder online).
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–6 Wochen. In eiligen Fällen (z.B. bei drohender Fristversäumnis) kann ein Eilantrag gestellt werden. Das Gericht entscheidet über den PKH-Antrag meist zusammen mit der Hauptsache.
Nein. PKH deckt nur Ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Kosten des gegnerischen Anwalts grundsätzlich selbst tragen — es sei denn, auch dafür wird PKH bewilligt.