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Der Vermieter ignoriert seit Monaten den Schimmel in Ihrer Wohnung. Sie wollen klagen, aber als Alleinerziehende mit zwei Kindern fragen Sie sich: Kann ich mir das überhaupt leisten?

Die Antwort: Möglicherweise ja — dank Prozesskostenhilfe (PKH). Der Staat kann Ihre Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen, wenn Sie bedürftig sind und Ihr Fall Erfolgsaussicht hat. Dieser Rechner zeigt Ihnen in Sekunden, ob Sie Anspruch haben.

Wichtige Begriffe

Abfindung →
Einmalige Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses — häufiger Streitgegenstand in PKH-Verfahren.
Kündigungsschutzgesetz →
KSchG — Schutz vor sozialwidriger Kündigung. Klagen nach KSchG sind typische PKH-Fälle.
Fünftelregelung →
Steuerliche Begünstigung für Abfindungen nach §34 EStG.
Prozesskostenhilfe — Prüfungsablauf
PKH-Antrag stellen (ZPO §117) Hinreichende Erfolgsaussicht? (§114 ZPO) Nein Ablehnung Ja Bedürftigkeit gegeben? Einkommen − Freibeträge = einzusetzendes Einkommen Nein Kein PKH Ja Einzusetzendes Einkommen = 0? Netto − Freibeträge ≤ 0 Ja Volle PKH Nein PKH mit Ratenzahlung Rate = Einkommen ÷ 2 (max. 48 Raten) Unterlagen einreichen: • Einkommensnachweise • Kontoauszüge (3 Monate) • Mietvertrag • PKH-Formular

PKH-Prüfung nach ZPO §114: Erfolgsaussicht → Bedürftigkeit → Ratenzahlung

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Ihr bereinigtes Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialabgaben
Warmmiete inkl. aller Nebenkosten
Monatliche Zahlungen an Ehepartner o.ä.
Der Wert, um den es im Verfahren geht

So funktioniert Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (PKH) nach §114 ZPO ist das wichtigste Instrument, um einkommensschwachen Personen den Zugang zur Justiz zu ermöglichen. Der Staat übernimmt:

  • Gerichtskosten — Gebühren nach GKG oder FamGKG
  • Eigene Anwaltskosten — Vergütung nach RVG
  • Gutachterkosten — soweit vom Gericht angeordnet

Nicht übernommen werden die Kosten des gegnerischen Anwalts bei Prozessverlust.

Berechnung der Bedürftigkeit

Die Bedürftigkeit wird anhand des einzusetzenden Einkommens berechnet:

  1. Nettoeinkommen ermitteln (alle Einkommensarten)
  2. Freibeträge abziehen: Grundfreibetrag, Erwerbstätigenzuschlag, Kinder, Wohnkosten
  3. Einzusetzendes Einkommen = Netto − Freibeträge

Ergebnis: Wenn das einzusetzende Einkommen 0 € oder negativ ist → volle PKH. Wenn positiv → Raten-PKH mit monatlicher Rate (= einzusetzendes Einkommen ÷ 2).

Ratenzahlung bei PKH

Bei Raten-PKH müssen Sie die Prozesskosten in maximal 48 Monatsraten zurückzahlen. Die Ratenhöhe beträgt die Hälfte des einzusetzenden Einkommens.

Wichtig: Das Gericht prüft Ihre Einkommensverhältnisse 4 Jahre lang nach. Verbessert sich Ihr Einkommen wesentlich, kann die Rate nachträglich erhöht werden.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Prozesskostenrechner Berechnen Sie die voraussichtlichen Gesamtkosten Ihres Rechtsstreits — für Gewinn, Vergleich und Verlust.
Scheidungskosten-Rechner Berechnen Sie die Kosten einer Scheidung — mit PKH-Hinweis bei geringem Einkommen.

Häufig gestellte Fragen

Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung nach §114 ZPO für Personen, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Der Staat übernimmt ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten. PKH gibt es für alle Verfahrensarten: Zivilrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.

Es gibt zwei Hauptvoraussetzungen: 1) Bedürftigkeit — Ihr einzusetzendes Einkommen (nach Abzug aller Freibeträge) muss gering sein. 2) Hinreichende Erfolgsaussicht — Ihr Rechtsstreit muss eine angemessene Chance auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein.

Bei voller PKH (einzusetzendes Einkommen = 0): Nein. Bei Raten-PKH: Ja, in monatlichen Raten (maximal 48 Raten). Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung des Verfahrens verbessern, kann das Gericht nachträglich Ratenzahlung anordnen.

Sie benötigen: Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate), Kontoauszüge (3 Monate), Mietvertrag mit Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Unterhaltspflichten, und das ausgefüllte PKH-Formular (erhältlich beim Gericht oder online).

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–6 Wochen. In eiligen Fällen (z.B. bei drohender Fristversäumnis) kann ein Eilantrag gestellt werden. Das Gericht entscheidet über den PKH-Antrag meist zusammen mit der Hauptsache.

Nein. PKH deckt nur Ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Kosten des gegnerischen Anwalts grundsätzlich selbst tragen — es sei denn, auch dafür wird PKH bewilligt.

Datenquelle: Zivilprozessordnung (ZPO) §§114–127, PKH-Bekanntmachung 2026 Stand: 2026