Lichtpflicht
Bußgelder bei fehlendem Abblendlicht: 20–35 € bei Dunkelheit, Nebel oder Tunnel. § 17 StVO.
BKatV 20266 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Aktuelle Informationen 2026: Ohne Licht fahren: 20–35 € bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder im Tunnel. § 17 StVO.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten. | 10 € | – | – |
| Sie benutzten in einem Tunnel (Zeichen 327) nicht das Abblendlicht. | 10 € | – | – |
| Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten und gefährdeten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie benutzten in einem Tunnel (Zeichen 327) nicht das Abblendlicht und gefährdeten +) dadurch Andere. | 15 € | – | – |
| Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht. oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
| Sie benutzten in einem Tunnel (Zeichen 327) nicht das Abblendlicht. Es kam zum Unfall. | 35 € | – | – |
Wann muss das Licht eingeschaltet sein?
Nach § 17 StVO müssen Sie das Abblendlicht einschalten:
- Bei Dunkelheit (Dämmerung bis Sonnenaufgang)
- Bei Nebel, Regen, Schneefall und sonstiger Sichtbehinderung
- Im Tunnel (auch bei Beleuchtung)
Tagfahrlicht reicht bei guter Sicht tagsüber aus, ersetzt aber nicht das Abblendlicht bei schlechten Sichtverhältnissen.
Bußgelder
- Ohne vorgeschriebene Beleuchtung: 20 €
- Mit Gefährdung: 25 €
- Mit Unfall: 35 €
- Im Tunnel ohne Licht: 10 €
Praktische Tipps
- Automatik nutzen: Moderne Fahrzeuge haben einen Lichtautomatik-Sensor — stellen Sie ihn auf Automatik, damit das Licht bei schlechten Bedingungen aktiviert wird.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Nein, Deutschland hat keine Tagfahrlichtpflicht. Sie müssen das Licht nur bei Dunkelheit und schlechter Sicht einschalten. In vielen anderen EU-Ländern gilt eine Tagfahrlichtpflicht.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026