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Aktuelle Informationen 2026: Ohne Licht fahren: 20–35 € bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder im Tunnel. § 17 StVO.
Fahrzeugscheinwerfer bei Dunkelheit und Nebel
Fahrzeugscheinwerfer bei Dunkelheit und Nebel

Wann muss das Licht eingeschaltet sein?

Fahrzeugscheinwerfer bei Dunkelheit und Nebel
Fahrzeugscheinwerfer bei Dunkelheit und Nebel

Nach § 17 StVO müssen Sie das Abblendlicht einschalten:

  • Bei Dunkelheit (Dämmerung bis Sonnenaufgang)
  • Bei Nebel, Regen, Schneefall und sonstiger Sichtbehinderung
  • Im Tunnel (auch bei Beleuchtung)

Tagfahrlicht reicht bei guter Sicht tagsüber aus, ersetzt aber nicht das Abblendlicht bei schlechten Sichtverhältnissen.

Bußgelder

  • Ohne vorgeschriebene Beleuchtung: 20 €
  • Mit Gefährdung: 25 €
  • Mit Unfall: 35 €
  • Im Tunnel ohne Licht: 10 €

Praktische Tipps

  • Automatik nutzen: Moderne Fahrzeuge haben einen Lichtautomatik-Sensor — stellen Sie ihn auf Automatik, damit das Licht bei schlechten Bedingungen aktiviert wird.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Nein, Deutschland hat keine Tagfahrlichtpflicht. Sie müssen das Licht nur bei Dunkelheit und schlechter Sicht einschalten. In vielen anderen EU-Ländern gilt eine Tagfahrlichtpflicht.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026