Bußgeldkatalog — Änderungen 2026
Alle Neuerungen und Anpassungen im Bußgeldkatalog 2026 auf einen Blick.
Überblick: Was ändert sich 2026?
Der Bußgeldkatalog 2026 (Bußgeldkatalog-Verordnung, BKatV) bringt mehrere Anpassungen gegenüber dem Vorjahr. Während die Grundstruktur des Bußgeldkatalogs stabil bleibt, gibt es Verschärfungen in einzelnen Bereichen — insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen in Bauzonen, bei Wiederholungstätern und bei neuen Mobilitätsformen wie E-Scootern.
Geschwindigkeitsverstöße: Verschärfung in Bauzonen
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Baustellenbereichen und an Arbeitsstellen (§ 45 StVO) gelten seit 2026 verschärfte Sanktionen. Hintergrund: Die hohe Unfallquote an Autobahnbaustellen — laut BASt ereignen sich dort überproportional viele schwere Unfälle.
| Überschreitung | Bußgeld (allgemein) | Bußgeld (Bauzone) | Punkte |
|---|---|---|---|
| 21–25 km/h | 115 € | 115 € | 1 |
| 26–30 km/h | 180 € | 180 € | 1 |
| 31–40 km/h | 260 € | 260 € + FV | 2 |
| 41–50 km/h | 400 € | 400 € + FV | 2 |
| 51–60 km/h | 560 € | 560 € + FV | 2 |
| Über 60 km/h | 700 € | 700 € + FV | 2 |
FV = Fahrverbot (1–3 Monate). Hinweis: Die dargestellten Bußgelder sind Regelsätze nach BKatV 2026.
Wiederholungstäter: Strengere Fahrverbote
Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr auffällt, gilt als Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV). Die Konsequenz:
- 1 Monat Regelfahrverbot — unabhängig davon, ob der Einzelverstoß bereits ein Fahrverbot vorsieht
- Das Fahrverbot ist nicht abwendbar durch eine erhöhte Geldbuße
- Gilt für PKW und LKW gleichermaßen
Tipp: Die 12-Monats-Frist beginnt mit der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids, nicht mit dem Tag des Verstoßes.
E-Scooter & Pedelecs: Neue Tatbestände
Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Scootern und S-Pedelecs wurden die Tatbestände im BKatV entsprechend erweitert:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| E-Scooter auf Gehweg (mit Behinderung) | 55–100 € | – |
| Zu zweit auf E-Scooter | 10 € | – |
| E-Scooter Rotlichtverstoß | 60–180 € | 1 |
| S-Pedelec ohne Versicherung | Straftat | – |
| E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen | Straftat | – |
| E-Scooter Alkohol ab 0,5 ‰ | 500 € | 2 |
Rettungsgasse: Verschärfte Durchsetzung
Die 2020 massiv verschärften Bußgelder für fehlende Rettungsgassen bleiben 2026 unverändert:
- Rettungsgasse nicht gebildet: 200 € + 2 Punkte
- Mit Behinderung: 240 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- Mit Gefährdung: 280 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- Unerlaubt durch Rettungsgasse gefahren: 320 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Neu ist die verstärkte Videoüberwachung durch Rettungsfahrzeuge. Viele Feuerwehren und Rettungsdienste dokumentieren Rettungsgassen-Verstöße nun routinemäßig mit Dashcams und leiten die Aufnahmen an die Bußgeldbehörde weiter.
Punkte-System: Keine Änderungen
Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg bleibt 2026 unverändert:
- Maximal 8 Punkte bis zum Führerscheinentzug
- Tilgungsfristen: 2,5 Jahre (1P), 5 Jahre (2P), 10 Jahre (3P)
- Punkteabbau-Seminar weiterhin möglich (1 Punkt alle 5 Jahre bei ≤ 5 Punkten)
Weiterführend: Nutzen Sie unseren Punkte-Rechner, um Ihren aktuellen Punktestand und die Tilgungsfristen zu berechnen.
Fazit: Was Verkehrsteilnehmer wissen müssen
Die Bußgeldkatalog-Änderungen 2026 betreffen vor allem spezifische Verkehrssituationen, aber keine flächendeckende Bußgeld-Erhöhung. Besonders achten sollten Verkehrsteilnehmer auf:
- Baustellen: Verschärfte Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung
- Wiederholungstäter: Strengere Fahrverbots-Regelung bei zweitem Verstoß ab 26 km/h
- E-Scooter: Neue Tatbestände und Bußgelder für Elektrokleinstfahrzeuge
Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um die aktuellen Bußgelder für Ihren konkreten Verstoß zu berechnen, und den vollständigen Bußgeldkatalog 2026 für alle Kategorien.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Änderungen 2026 betreffen verschärfte Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Bauzonen, erweiterte Fahrverbots-Regelungen bei Wiederholungstätern, sowie neue Tatbestände für E-Scooter und Pedelecs.
Die Änderungen der BKatV 2026 treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Für Verstöße vor diesem Datum gelten die bisherigen Bußgeldsätze.
Die Bußgeldsätze sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil geblieben. Einzelne Anpassungen gibt es bei Geschwindigkeitsverstößen in Baustellen-Bereichen und bei Rettungsgassenverstößen mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen.
Für E-Scooter gelten 2026 verschärfte Regeln: Fahren auf dem Gehweg kostet 55–100 €, zu zweit auf dem E-Scooter 10 € Verwarngeld, Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist eine Straftat nach § 6 PflVG.