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Innenstadtkontrolle in Düsseldorf, Samstagabend. Ihr nachgerüsteter Sportauspuff überschreitet die Lärmgrenze laut Nahfeldmessung um 8 dB(A). Folge: 90 € Bußgeld, die Betriebserlaubnis erlischt — und Sie müssen das Fahrzeug abschleppen lassen.
Fahrzeugauspuff — Lärmemissionen und Abgasuntersuchung
Fahrzeugauspuff — Lärmemissionen und Abgasuntersuchung

Wichtige Gerichtsurteile

Bußgelder bei Lärm und Auspuffverstößen

  • Unnötige Lärmbelästigung: 20 €
  • Unnötiges Hin- und Herfahren: 100 €
  • Schalldämpfer manipuliert/entfernt: 90 €
  • Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig (Auspuff ohne ABE): 25 €
  • Betriebserlaubnis erloschen: 50 €

Wann erlischt die Betriebserlaubnis?

Die Betriebserlaubnis (BE) erlischt automatisch, wenn:

  • Der Schalldämpfer entfernt oder wirkungslos gemacht wurde
  • Auspuffteile ohne ABE, ECE-Genehmigung oder Teilegutachten verbaut wurden
  • Klappenauspuffanlagen ohne Zulassung eingesetzt werden

Ohne gültige BE droht Stilllegung durch die Polizei, und der Versicherungsschutz kann gefährdet sein.

Praktische Tipps

  • ABE prüfen: Jedes Nachrüstteil am Auspuff braucht eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Teilegutachten — bei Kontrolle vorzeigen können.
  • Klappenauspuff: Viele „Klappenanlagen" haben nur im geschlossenen Zustand eine Zulassung — im offenen Zustand erlischt die BE.
  • Nahfeldmessung: Die Polizei kann die Lautstärke direkt am Auspuff messen und mit dem Fahrzeugschein vergleichen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Manipulierter Schalldämpfer: 90 €. Dazu erlischt die Betriebserlaubnis — Fahrzeug muss stillgelegt werden.

Unnötiges Gasgeben, Reifenquietschen, unnötiges Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften — 20 bis 100 € Bußgeld.

Nur wenn der Auspuff keine ABE oder ECE-Genehmigung hat oder die zulässigen Werte überschreitet.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026