Autobahn Geschwindigkeit
Bußgelder und Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie benutzten die Autobahn, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführten Anhängers *) 60 km/h oder weniger betrug. | 20 € | – | – |
| Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | 80 € | 1 | – |
| Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | 120 € | 1 | – |
Wichtige Gerichtsurteile
Richtgeschwindigkeit vs. Tempolimit auf der Autobahn
Auf deutschen Autobahnen gilt die Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung: eine empfohlene Geschwindigkeit von 130 km/h. Dies ist kein Tempolimit — schneller fahren ist erlaubt und wird nicht bestraft.
Aber: Wer schneller als 130 km/h fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss mit einer Mithaftung rechnen — auch wenn der andere Fahrer schuld war. Gerichte gehen von einer erhöhten Betriebsgefahr aus.
Auf vielen Autobahnabschnitten gelten jedoch feste oder variable Tempolimits durch Beschilderung (z.B. 120, 100 oder 80 km/h). Diese sind verbindlich und Verstöße werden nach dem regulären Bußgeldkatalog geahndet.
Bußgelder auf der Autobahn — wie außerorts
Autobahn-Geschwindigkeitsverstöße werden nach der Außerorts-Tabelle des Bußgeldkatalogs geahndet — die Strafen sind also identisch mit Landstraßen-Verstößen:
Bis 20 km/h: 20–60 € (keine Punkte)
21–40 km/h: 100–200 € + 1 Punkt
41–50 km/h: 320 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51–60 km/h: 480 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
Über 60 km/h: 600–800 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Wichtig für PKW mit Anhänger: Auf der Autobahn gilt Tempo 80 (mit Zulassung nach § 18 Tempo 100). Eine Überschreitung wird nach den strengeren LKW-Sätzen bewertet.
Abstandsmessung auf der Autobahn
Auf Autobahnen werden nicht nur Geschwindigkeits-, sondern auch Abstandsverstöße besonders häufig gemessen. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beträgt:
- Halber Tachowert in Metern (Faustregel bei gutem Wetter)
- Bei 130 km/h also mindestens 65 m
- Bei Regen, Nebel oder Dunkelheit: deutlich mehr
Abstandsverstöße auf der Autobahn werden häufig über Brückenabstandsmessgeräte (z.B. ViBrAM, VAMA) erfasst und können mit bis zu 400 € und 2 Punkten geahndet werden.
Praktische Tipps
- 130 km/h Empfehlung ernst nehmen: Auch ohne Tempolimit: Über 130 km/h steigt die Mithaftung bei Unfällen erheblich — und die Bremsweg-Physik arbeitet gegen Sie.
- Wechselverkehrszeichen beachten: Elektronische Anzeigen über der Fahrbahn zeigen variable Tempolimits — diese sind verbindlich, auch wenn kein stationäres Schild steht.
- Baustellenbereiche: In Autobahnbaustellen gelten oft 60–80 km/h. Diese Limits werden intensiv überwacht — mobile Blitzer sind hier Standard.
- Rechts überholen verboten: Auf der Autobahn gilt ein striktes Rechtsüberholverbot (§ 5 Abs. 1 StVO) — Bußgeld: 100 €, 1 Punkt.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Nein, auf deutschen Autobahnen gilt kein generelles Tempolimit, sondern eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Viele Abschnitte haben jedoch feste Tempolimits durch Beschilderung.
Bei 26–30 km/h Überschreitung auf der Autobahn (außerorts-Tarif): 150 € Bußgeld und 1 Punkt. Ein Fahrverbot droht erst ab 41 km/h Überschreitung.
Ja, wenn kein Tempolimit durch Beschilderung angeordnet ist. Die 130 km/h sind nur eine Empfehlung. Allerdings kann schnelleres Fahren bei einem Unfall zur Mithaftung führen.
Nein, die Bußgelder sind identisch — beide werden nach der Außerorts-Tabelle des BKatV berechnet. Innerorts gelten höhere Strafen.
Je nach Geschwindigkeit und Abstand: 25–400 €, 0–2 Punkte, bis zu 3 Monate Fahrverbot. Bei über 130 km/h und weniger als 3/10 des Tachowerts Abstand: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.