Ein Fahrverbot ist ein zeitlich befristetes Verbot, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Es dauert in der Regel 1 bis 3 Monate und wird als Nebenfolge bei schweren Ordnungswidrigkeiten verhängt.

Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis

Hochwertige Nahaufnahme eines Autoschlüssels neben einem deutschen Führerschein im Regen, beleuchtet von Neonlichtern
Beim Fahrverbot wird der Führerschein vorübergehend einbehalten

Ein Fahrverbot ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu verwechseln. Nach Ablauf eines Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug hingegen wird die Fahrerlaubnis eingezogen und muss neu beantragt werden — oft erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Schonfrist und Antritt

Pendler wartet am Bahnsteig einer deutschen Bahnstation – Alternative zum Auto bei Fahrverbot
Während des Fahrverbots müssen Betroffene auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen

Erstmalige Fahrverbote können mit einer 4-Monats-Frist angetreten werden (§ 25 Abs. 2a StVG): Sie dürfen innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen, wann das Fahrverbot beginnt. Bei Wiederholungstätern entfällt diese Wahlmöglichkeit.

Absehen vom Fahrverbot

In Ausnahmefällen kann das Gericht vom Fahrverbot absehen, wenn eine unverhältnismäßige Härte vorliegt — etwa bei drohender Kündigung wegen beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein. In solchen Fällen wird das Bußgeld in der Regel erhöht.

Pendler wartet an einem Deutsche-Bahn-Bahnsteig — Alltag während eines Fahrverbots
Während des Fahrverbots müssen Betroffene auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften ausweichen — der Führerschein wird für 1–3 Monate eingezogen.
FahrverbotDauer1–3 MonateFührerscheinWird einbehalten, danach zurückMPUNicht erforderlichNeuantragNeinEntzug der FahrerlaubnisDauermind. 6 Monate SperrfristFührerscheinEingezogen, Neuerteilung nötigMPUOft erforderlich (ab 1,6 ‰)NeuantragJa + Gebühren

Häufig gestellte Fragen

Erstmalige Fahrverbote bieten eine 4-Monats-Wahlmöglichkeit: Sie können innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids den Führerschein bei der Behörde abgeben und so den Startzeitpunkt selbst bestimmen (§ 25 Abs. 2a StVG).

Unter bestimmten Umständen kann das Gericht vom Fahrverbot absehen, wenn eine unverhältnismäßige Härte vorliegt — etwa bei drohender Kündigung. In solchen Fällen wird das Bußgeld in der Regel erhöht. Ein automatischer Anspruch besteht jedoch nicht.

Ein deutsches Fahrverbot gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Im Ausland dürfen Sie mit Ihrem Führerschein weiter fahren, sofern das ausländische Recht nichts anderes bestimmt. Die Einschränkung bezieht sich auf das Führen von Kfz auf deutschen Straßen.

Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach § 21 StVG. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt werden.