Straßenverkehrsgefährdung
Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Führerscheinentzug.
BKatV 20260 Tatbestände
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Aktuelle Informationen 2026: § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Führerscheinentzug. Alle Tatbestände.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Tatbestände nach § 315c StGB
§ 315c StGB erfasst schwere Verkehrsverstöße in zwei Gruppen:
1. Fahren im fahruntüchtigen Zustand (Alkohol, Drogen, Erschöpfung)
2. Sieben grob verkehrswidrige Fahrweisen:
- Vorfahrt nicht beachten
- Falsch überholen oder an unübersichtlichen Stellen
- Zu schnell an Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergängen
- Nicht rechts fahren an unübersichtlichen Stellen
- Auf Autobahn wenden, rückwärts fahren, falsch fahren
- Liegengebliebenes Fahrzeug nicht absichern
Praktische Tipps
- Verurteilung = Führerscheinentzug: Bei einer Verurteilung nach § 315c StGB wird regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen — mit einer Sperrfrist von 6 Monaten bis 5 Jahren.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
§ 316 erfordert nur Fahruntüchtigkeit (Trunkenheit), während § 315c zusätzlich eine konkrete Gefährdung von Leib/Leben oder Sachwerten erfordert.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026