E-Scooter
Bußgelder für E-Scooter: Gehwegfahren 55 €, Alkohol 500 €, ohne Versicherung Straftat. eKFV Regeln.
BKatV 202632 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
DE
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Aktuelle Informationen 2026: E-Scooter Regeln: Gehweg verboten (55 €), Alkohol (500 €), ohne Versicherung Straftat. eKFV.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, das nicht mit einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/ einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild *) gekennzeichnet war. | 10 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, das nicht mit einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild *) gekennzeichnet war, bzw. ließen sie zu. | 10 € | – | – |
| Sie beförderten mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Person. | 10 € | – | – |
| Sie hängten sich mit dem Elektrokleinstfahrzeug an ein fahrendes Fahrzeug an. | 10 € | – | – |
| Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug freihändig. | 10 € | – | – |
| Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen. | 10 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *), bzw. ließen sie zu. | 15 € | – | – |
| Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *). | 15 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *). | 15 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *). | 15 € | – | – |
| Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander. | 15 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen *), bzw. ließen sie zu. | 20 € | – | – |
| Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen *). | 20 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *) und behinderten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *) und behinderten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen, und gefährdeten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander und behinderten +) dadurch Andere. | 20 € | – | – |
| Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Verzögerungseinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *). | 25 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Verzögerungseinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *), bzw. ließen sie zu. | 25 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheitsanforderungen entsprach *), bzw. ließen sie zu. | 25 € | – | – |
| Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheits- anforderungen entsprach *). | 25 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *) und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen. Es kam zum Unfall. | 25 € | – | – |
| Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander und gefährdeten +) dadurch Andere. | 25 € | – | – |
| Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrs- sicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | 30 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. | 30 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *). Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *). Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander. Es kam zum Unfall. | 30 € | – | – |
| Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne die dafür erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 70 € | – | – |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs ohne die dafür erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebs- erlaubnis auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. | 70 € | – | – |
Regeln für E-Scooter in Deutschland
Seit 2019 regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) die Nutzung von E-Scootern:
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (bauartbedingt)
- Versicherungspflicht: Ja, Versicherungskennzeichen erforderlich
- Führerschein: Nicht erforderlich
- Wo fahren: Radweg, Radfahrstreifen oder (wenn nicht vorhanden) Fahrbahn. Gehweg verboten!
Bußgelder für E-Scooter
- Gehweg befahren: 55 € (70 € mit Behinderung)
- Nebeneinander fahren: 15–30 €
- Rote Ampel überfahren: 60–180 € + 1 Punkt
- Alkohol auf E-Scooter: Wie beim Auto — 0,5 ‰ = 500 € + 1 Monat Fahrverbot
- Ohne Versicherung: Straftat nach § 6 PflVG
- Zu zweit fahren: 10 €
Praktische Tipps
- Versicherungsplakette! Ohne Versicherung ist das Fahren eine Straftat. Die Plakette kostet ca. 20–60 € pro Jahr.
- 0,0 ‰ für Fahrer unter 21: Die Promillegrenze für E-Scooter entspricht der für PKW.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Nein, das Befahren des Gehwegs ist ausdrücklich verboten — Bußgeld 55 €. E-Scooter gehören auf den Radweg oder die Fahrbahn.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026