Stau-Verhalten
Richtiges Verhalten im Stau: Standstreifen, Rettungsgasse, Motor abstellen. Bußgelder bei Verstößen.
BKatV 20260 Tatbestände
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Basierend auf aktuellen Gesetzen
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Aktuelle Informationen 2026: Stau: Rettungsgasse, Standstreifen, Motor. Bußgelder bei Fehlverhalten.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|
Richtiges Verhalten im Stau
Sobald der Verkehr stockt, müssen Sie:
- Rettungsgasse bilden: Sofort bei stockendem Verkehr, nicht erst bei Stillstand
- Warnblinkanlage: Einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen
- Motor abstellen: Bei längerem Stillstand (Umwelt + Kraftstoff)
- Standstreifen freihalten: Nur für Pannenfahrzeuge und Rettungsdienste
Bußgelder
- Standstreifen befahren im Stau: 55–75 €
- Keine Rettungsgasse: 200–320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Motor nicht abstellen: 10 € (bei Emissionsverstoß)
Praktische Tipps
- Aussteigen verboten: Auf der Autobahn ist Aussteigen im Stau verboten (§ 18 Abs. 9 StVO) — Bußgeld 10 €.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen
Nein, das ist nach § 18 Abs. 9 StVO verboten. Bußgeld: 10 €. Ausnahme: Notfälle oder wenn die Polizei dazu auffordert.
Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026