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Aktuelle Informationen 2026: Stau: Rettungsgasse, Standstreifen, Motor. Bußgelder bei Fehlverhalten.
Stau auf der Autobahn — Rettungsgasse wird gebildet
Stau auf der Autobahn — Rettungsgasse wird gebildet

Richtiges Verhalten im Stau

Stau auf der Autobahn — Rettungsgasse wird gebildet
Stau auf der Autobahn — Rettungsgasse wird gebildet

Sobald der Verkehr stockt, müssen Sie:

  • Rettungsgasse bilden: Sofort bei stockendem Verkehr, nicht erst bei Stillstand
  • Warnblinkanlage: Einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen
  • Motor abstellen: Bei längerem Stillstand (Umwelt + Kraftstoff)
  • Standstreifen freihalten: Nur für Pannenfahrzeuge und Rettungsdienste

Bußgelder

  • Standstreifen befahren im Stau: 55–75 €
  • Keine Rettungsgasse: 200–320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Motor nicht abstellen: 10 € (bei Emissionsverstoß)

Praktische Tipps

  • Aussteigen verboten: Auf der Autobahn ist Aussteigen im Stau verboten (§ 18 Abs. 9 StVO) — Bußgeld 10 €.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Nein, das ist nach § 18 Abs. 9 StVO verboten. Bußgeld: 10 €. Ausnahme: Notfälle oder wenn die Polizei dazu auffordert.

Datenquelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), KBA Stand: 2026