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Das Schreiben vom KBA. Innerhalb von zwei Jahren: einmal geblitzt, einmal Handy am Steuer. Dann der Brief aus Flensburg — eine schriftliche Ermahnung. Sie haben 4 Punkte.

Plötzlich wird jeder Verstoß brisant: Noch ein 2-Punkte-Vergehen, und Sie landen bei 6 — Verwarnung. Bei 8 ist der Führerschein weg. Wie nah sind Sie wirklich an der Grenze?

Mit unserem Punkte-Rechner sehen Sie sofort, wo Sie stehen, welche Maßnahme droht und wann Ihre Punkte verfallen.

Wichtige Begriffe

Punkte in Flensburg →
Das Fahreignungsregister beim KBA erfasst Verkehrsverstöße als Punkte.
Tilgungsfrist →
Frist, nach der Punkte automatisch gelöscht werden.
Fahrverbot →
Zeitweises Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Ordnungswidrigkeit →
Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird.
Bußgeld →
Eine Geldstrafe für Verkehrsverstöße.
Maßnahmenstufen nach Punktestand
1–3 Punkte Vormerkung Keine Maßnahme ! 4–5 Punkte Ermahnung Schriftlich vom KBA 6–7 Punkte Verwarnung + Seminar empfohlen ≥ 8 Punkte Entzug Fahrerlaubnis weg

§4 StVG — Das Vier-Stufen-System seit 2014

Tilgungsfristen — Wann verfallen Punkte?
Verstoß 2,5 Jahre 1-Punkt-OWi 5 Jahre 2-Punkte-OWi/Straftat 10 Jahre 3-Punkte-Straftat Seit 2014: Keine gegenseitige Beeinflussung der Tilgungsfristen mehr

§29 StVG — Jeder Eintrag hat eine eigene, unabhängige Frist

Ihre Daten werden nicht gespeichert oder an Dritte übermittelt. Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser.
Jahre

Das Punktesystem seit 2014

Seit der Reform am 1. Mai 2014 gilt in Deutschland ein vereinfachtes Punktesystem mit maximal 8 Punkten (vorher 18). Jeder Verstoß wird mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet:

  • 1 Punkt: Schwere Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeit ab 21 km/h)
  • 2 Punkte: Besonders schwere OWi mit Regelfahrverbot oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis (z.B. Trunkenheit ab 1,1 ‰)

Punkte abbauen — Fahreignungsseminar

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie 1 Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) abbauen:

  • Nur bei maximal 5 Punkten möglich
  • Höchstens alle 5 Jahre einmal
  • Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen (3 × 90 Min.) und einem verkehrspsychologischen Teil (2 × 75 Min.)
  • Kosten: ca. 200–400 €

Tipp: Melden Sie sich zum Seminar an, bevor Sie den 6. Punkt erreichen — danach ist ein Abbau nicht mehr möglich.

Punkte beim KBA abfragen

Sie können Ihren aktuellen Punktestand kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen:

  • Online: Über das Portal des KBA mit neuem Personalausweis (nPA) und Ausweis-App — Ergebnis in wenigen Minuten
  • Schriftlich: Formloser Antrag mit Kopie des Personalausweises an das KBA, 24262 Flensburg — Dauer ca. 2 Wochen
  • Persönlich: Beim KBA in Flensburg mit gültigem Ausweis — sofort
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Bußgeldrechner Berechnen Sie das Bußgeld für Ihren Verstoß und sehen Sie die Punkte-Auswirkung.
Lexikon: Tilgungsfrist Alles über die Löschung von Punkten — Fristen, Überliegefristen, Sonderfälle.

Häufig gestellte Fragen

Bei 1–3 Punkten werden Sie vorgemerkt. Bei 4–5 Punkten erhalten Sie eine Ermahnung. Bei 6–7 Punkten eine Verwarnung. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt verfallen nach 2,5 Jahren, 2-Punkte-Verstöße nach 5 Jahren, Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren. Seit 2014 gibt es kein Zusammenwirken der Tilgungsfristen mehr.

Ja, durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar können Sie 1 Punkt abbauen — aber nur alle 5 Jahre und nur bei maximal 5 Punkten.

Sie können beim KBA in Flensburg kostenlos Auskunft beantragen — online (mit nPA), schriftlich oder persönlich. Die Auskunft dauert online wenige Minuten, schriftlich ca. 2 Wochen.

Ein Fahreignungsseminar (FES) kostet zwischen 200 und 400 €. Es besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.

Nein. Am 1. Mai 2014 wurden alle bestehenden Punkte nach einem Schlüssel umgerechnet: 1–3 alte Punkte = 1 neuer Punkt, 4–5 = 2, 6–7 = 3, 8–10 = 4, 11–13 = 5, 14–15 = 6, 16–17 = 7, ab 18 = 8.

Bei 8 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie dürfen frühestens nach 6 Monaten einen neuen Führerschein beantragen. Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) kann erforderlich sein.

Nein, ausländische Verkehrsverstöße werden nicht im Flensburger Register eingetragen. Allerdings können Bußgelder aus EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden.

Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids (nicht mit dem Verstoßdatum). Nach Ablauf der Frist wird der Eintrag im Register überliegend gespeichert und erst nach einer Überliegefrist von 1 Jahr endgültig gelöscht.

Ja! Auch Radfahrer können Punkte in Flensburg erhalten, z.B. bei Rotlichtverstößen. Allerdings droht kein Fahrverbot für den Führerschein, sondern ggf. ein Radfahrverbot (selten).

Datenquelle: Straßenverkehrsgesetz (StVG) Stand: 2026