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Im Briefkasten liegt ein Schreiben: Mieterhöhung um 12%. Ihr Vermieter verweist auf den Mietspiegel und fordert Ihre Zustimmung bis Ende übernächsten Monats.

Aber stimmt das alles? Wurde die Sperrfrist eingehalten? Liegt die neue Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete? Und was ist mit der Kappungsgrenze?

In wenigen Sekunden prüfen Sie hier, ob die Erhöhung zulässig ist — und was Sie tun können, wenn nicht.

Wichtige Begriffe

Mieterhöhung →
Anhebung der Miete durch den Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen.
Kappungsgrenze →
Max. 20% (bzw. 15%) Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren.
Vergleichsmiete →
Durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde.
Mietpreisbremse →
Begrenzung der Miete bei Neuvermietung in angespannten Märkten.
Ist die Mieterhöhung zulässig?
Letzte Erhöhung ≥ 15 Monate? Nein Sperrfrist! Ja Kappungsgrenze eingehalten? Nein Zu hoch! Ja Unter Vergleichs- miete? Nein Über Limit! Ja ✓ Zulässig Miete steigt

Entscheidungsbaum nach BGB §558ff.

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€/Monat
Monatliche Nettokaltmiete ohne Nebenkosten
€/Monat
€/m²
Aus dem Mietspiegel Ihrer Stadt (pro m²)
Monaten
Monate seit der letzten Erhöhung

Den Mietspiegel richtig lesen

Der Mietspiegel ist das wichtigste Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es gibt zwei Arten:

  • Einfacher Mietspiegel: Übersicht der ortsüblichen Mieten, von der Gemeinde erstellt
  • Qualifizierter Mietspiegel: Nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, hat stärkere Beweiskraft

Die Vergleichsmiete richtet sich nach: Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung und energetischem Zustand der Wohnung. Die meisten Großstädte veröffentlichen ihren Mietspiegel online.

So reagieren Sie auf eine Mieterhöhung

Sie haben bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens Zeit, um zu reagieren. Ihre Optionen:

  1. Prüfen: Stimmen die Angaben im Schreiben? Sind Sperrfrist und Kappungsgrenze eingehalten?
  2. Zustimmen: Wenn die Erhöhung korrekt ist, müssen Sie zustimmen. Die neue Miete gilt ab dem dritten Monat.
  3. Teilweise zustimmen: Sie können einen niedrigeren Betrag akzeptieren, z.B. wenn die Vergleichsmiete niedriger ist als behauptet.
  4. Ablehnen: Widersprechen Sie schriftlich. Der Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen.

Tipp: Lassen Sie sich bei Zweifeln vom örtlichen Mieterverein beraten — die Mitgliedschaft kostet meist nur 50–100 € pro Jahr.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Lexikon: Kappungsgrenze Was genau ist die Kappungsgrenze und wann gilt die abgesenkte 15%-Grenze?
Lexikon: Mietpreisbremse Gilt bei Neuvermietung — nicht zu verwechseln mit der Kappungsgrenze.

Häufig gestellte Fragen

Die Miete darf maximal auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden. Außerdem gilt die Kappungsgrenze: Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um maximal 20% steigen (in einigen Städten nur 15%).

Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen (§558 Abs. 1 BGB). Eine Erhöhung ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zulässig.

Sie haben eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Prüfen Sie vorher, ob die Erhöhung rechtmäßig ist.

Die Kappungsgrenze begrenzt die Mieterhöhung auf maximal 20% innerhalb von 3 Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann sie auf 15% abgesenkt werden.

Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder den Interessenvertretern anerkannt. Er hat eine stärkere Beweiskraft als ein einfacher Mietspiegel.

Ja — die Modernisierungsmieterhöhung (§559 BGB) ist von der Kappungsgrenze unabhängig. Der Vermieter darf 8% der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen (max. 3 €/m² in 6 Jahren).

Die Miete, die in einer Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Lage üblicherweise gezahlt wird. Ermittlung über Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen.

Nein. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15% gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die per Landesverordnung bestimmt werden. In den meisten Großstädten gilt sie.

Sie können der Mieterhöhung widersprechen und müssen weiterhin nur die bisherige Miete zahlen. Der Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen. Lassen Sie sich ggf. von einem Mieterverein oder Anwalt beraten.

Nein, die Mietpreisbremse (§556d BGB) gilt nur bei Neuvermietung. Für laufende Mietverhältnisse gelten §558ff. BGB (Vergleichsmiete + Kappungsgrenze).

Datenquelle: BGB §558ff. Stand: 2026