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Montag, 7:45 Uhr. Sie fahren zur Arbeit und werden in einer 30er-Zone mit 52 km/h geblitzt. Ein kurzer Schreck — aber was kostet das eigentlich?

Drei Wochen später: Ein Anhörungsbogen liegt im Briefkasten. Die Behörde will wissen, ob Sie gefahren sind. Sie äußern sich — oder auch nicht. Dann kommt der Bußgeldbescheid: 115 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg. Kein Fahrverbot, aber ein mulmiges Gefühl bleibt.

Mit unserem Bußgeldrechner finden Sie in Sekunden heraus, welche Strafe Ihnen droht — bei jeder Art von Verkehrsverstoß. Kostenlos, anonym, basierend auf dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026.

Wichtige Begriffe

Bußgeld →
Eine Geldstrafe für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Fahrverbot →
Zeitweises Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen (1–3 Monate).
Punkte in Flensburg →
Eintrag im Fahreignungsregister beim KBA.
Tilgungsfrist →
Die Frist, nach der Punkte automatisch gelöscht werden.
Ordnungswidrigkeit →
Ein Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird.
Bußgeldbescheid →
Das offizielle Dokument, mit dem ein Bußgeld verhängt wird.
Geblitzt — Was nun? Der Ablauf im Überblick
Geblitzt! Messung durch Radargerät Anhörungsbogen 1–3 Wochen nach Verstoß Bußgeldbescheid Frist: 14 Tage Einspruch Einspruch? Ja Gerichtsverfahren Anwalt einschalten Nein Zahlen Rechtskräftig Mögliche Ergebnisse: ✓ Freispruch / Bußgeld reduziert ✗ Bußgeld bestätigt + Verfahrenskosten

Typischer Ablauf von der Geschwindigkeitsmessung bis zum rechtskräftigen Bußgeldbescheid

Bußgelder im Vergleich: Innerorts vs. Außerorts
800€ 500€ 200€ 50€ 10 15 21 31 41 51 71+ Innerorts Außerorts + Fahrverbot km/h über Limit →

Geschwindigkeitsüberschreitung in km/h — Bußgeld in Euro (BKatV 2026)

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km/h
Differenz zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit

So funktioniert der Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog (BKatV) ist die zentrale Rechtsgrundlage für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Er legt fest, welches Bußgeld, wie viele Punkte und ob ein Fahrverbot für einen bestimmten Verstoß verhängt wird.

Das System basiert auf drei Säulen:

  • Geldbuße: Von 20 € (geringfügige Verstöße) bis 800 € (massive Geschwindigkeitsüberschreitung). Verwarngelder unter 55 € werden ohne Punkte verhängt.
  • Punkte in Flensburg: Ab 60 € Bußgeld gibt es mindestens 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER). Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Fahrverbot: 1 bis 3 Monate, bei schweren Verstößen (z.B. innerorts 26+ km/h zu schnell oder Alkohol am Steuer).

Messtoleranz — Wie genau wird gemessen?

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein Toleranzabzug zugunsten des Fahrers vorgenommen:

  • Unter 100 km/h: 3 km/h Abzug
  • Über 100 km/h: 3% Abzug

Beispiel: Sie werden mit 83 km/h in einer 50er-Zone gemessen. Nach Toleranzabzug werden 80 km/h gewertet — eine Überschreitung von 30 km/h.

Achtung: Bei mobilen Messgeräten (z.B. PoliScan Speed) kommt es häufiger zu Messfehlern als bei stationären Anlagen. Ein Einspruch lohnt sich besonders dann, wenn das Messfoto unscharf ist oder das Gerät nicht ordnungsgemäß geeicht war.

Einspruch einlegen — Wann lohnt es sich?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ein Einspruch lohnt sich besonders in diesen Fällen:

  • Messfehler: Das Messgerät war nicht geeicht, falsch aufgestellt oder der Messwinkel stimmt nicht.
  • Falsche Identifizierung: Auf dem Blitzerfoto ist nicht erkennbar, dass Sie gefahren sind.
  • Formfehler: Der Bußgeldbescheid enthält falsche Angaben (z.B. falscher Tatort oder falsche Tatzeit).
  • Drohendes Fahrverbot: Bei drohenden Punkten oder Fahrverboten lohnt sich eine anwaltliche Prüfung fast immer.

Kosten eines Einspruchs: Die Anwaltskosten richten sich nach der Höhe des Bußgeldes. Bei 100 € Bußgeld betragen sie ca. 300–500 €. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Punkte-Check Wie viele Punkte haben Sie insgesamt? Prüfen Sie Ihre Risikoampel.
Lexikon: Bußgeldbescheid Was tun, wenn der Bescheid kommt? Rechte, Fristen, Einspruch.

Häufig gestellte Fragen

Die Berechnung basiert auf der aktuellen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV 2026). Die Ergebnisse entsprechen dem Regelsatz. Im Einzelfall kann das tatsächliche Bußgeld abweichen, z.B. bei Vorsatz oder Wiederholungstätern.

Ein Fahrverbot wird in der Regel ab 26 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt. Auch bei Rotlichtverstößen über 1 Sekunde oder Alkohol am Steuer droht ein Fahrverbot.

Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung können Sie Einspruch einlegen. Bei Messfehlern oder Formfehlern im Bescheid kann ein Anwalt oft helfen, das Bußgeld zu reduzieren oder aufzuheben.

Ab einem Bußgeld von 60 € gibt es mindestens 1 Punkt. 2 Punkte werden bei groben Verstößen oder Straftaten vergeben. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Benutzung eines Handys am Steuer kostet 100 €, dazu gibt es 1 Punkt in Flensburg. Mit Gefährdung steigt das Bußgeld auf 150 €, bei einem Unfall auf 200 € mit 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.

Übliche Messmethoden sind Radar, Laser (LIDAR), Induktionsschleifen und Section Control. Bei jeder Messung wird ein Toleranzabzug von 3 km/h (unter 100 km/h) bzw. 3% (über 100 km/h) vorgenommen.

In der Probezeit gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre und ein Aufbauseminar wird angeordnet.

Ja, Sie können bei der zuständigen Behörde eine Ratenzahlung beantragen. Dies muss vor Ablauf der Zahlungsfrist geschehen. Ein Antrag auf Zahlungserleichterung hemmt die Vollstreckung.

Verwarngelder liegen unter 55 € und werden ohne Punkte verhängt. Bußgelder ab 60 € sind förmliche Bußgeldbescheide, die mit Punkten verbunden sein können.

Grundsätzlich muss der Fahrer das Bußgeld zahlen, nicht der Fahrzeughalter. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, kann dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Datenquelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) Stand: 2026