Die Tilgungsfrist bestimmt, wann Punkte im Fahreignungsregister (FAER) automatisch gelöscht werden. Seit der Reform 2014 gilt das Prinzip der unabhängigen Tilgung — jeder Eintrag hat seine eigene Frist, und neue Verstöße beeinflussen bestehende Fristen nicht mehr.

Überliegefrist

Nach Ablauf der Tilgungsfrist beginnt eine zusätzliche Überliegefrist von 1 Jahr. Während dieser Zeit ist der Eintrag im Register noch gespeichert, wird aber bei der Punkteberechnung nicht mehr berücksichtigt. Erst nach Ablauf der Überliegefrist wird der Eintrag endgültig gelöscht.

Beginn der Tilgungsfrist

Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung — also wenn der Bußgeldbescheid nicht mehr angefochten werden kann oder das Urteil rechtskräftig ist. Bei laufenden Einspruchsverfahren verlängert sich der Beginn entsprechend.

Alte vs. neue Regelung

Vor der Reform 2014 galt das Tilgungshemmungsprinzip: Neue Eintragungen konnten die Löschung alter Einträge verhindern. Seit dem 01.05.2014 ist dies abgeschafft — jeder Punkt verfällt unabhängig.

1 Punkt (OWi)2,5 Jahre+1 J.2 Punkte (schwere OWi)5 Jahre+1 J.3 Punkte (Straftat)10 Jahre+1JTilgungsfristÜberliegefrist
Rechtsgrundlage: § 29 StVG

Häufig gestellte Fragen

Die Überliegefrist ist ein zusätzliches Jahr nach Ablauf der Tilgungsfrist. In diesem Jahr ist der Eintrag noch im Register gespeichert, wird bei der Punkteberechnung aber nicht mehr berücksichtigt. Erst danach wird der Eintrag endgültig gelöscht.

Nein, seit der Reform 2014 gilt das Prinzip der unabhängigen Tilgung. Jeder Eintrag hat seine eigene Frist, die nicht durch neue Einträge beeinflusst wird. Das alte Tilgungshemmungsprinzip ist seit dem 01.05.2014 abgeschafft.

Die Frist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung — also wenn der Bußgeldbescheid nicht mehr angefochten werden kann (nach Ablauf der Einspruchsfrist oder nach rechtskräftigem Urteil).

Nein, Punkte werden automatisch nach Ablauf der Tilgungsfrist + Überliegefrist gelöscht. Ein vorzeitiger Löschungsantrag ist nicht möglich. Sie können aber bei 1–5 Punkten durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen.