Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße in Form von Punkten. Seit der Reform 2014 gilt ein vereinfachtes System mit maximal 8 Punkten.
Punktevergabe nach Schwere
- 1 Punkt: Schwere Ordnungswidrigkeiten (= verkehrssicherheitsbeeinträchtigend, Bußgeld ab 60 €)
- 2 Punkte: Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Entzug
- 3 Punkte: Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis
Punkteabbau durch Fahreignungsseminar
Einmal in 5 Jahren können Sie durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) 1 Punkt abbauen — allerdings nur bei einem Stand von 1–5 Punkten. Ab 6 Punkten ist ein Abbau nicht mehr möglich. Das Seminar umfasst einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil.
FAER-Auskunft beantragen
Sie können Ihren aktuellen Punktestand kostenlos beim KBA abfragen: online mit Personalausweis (eID), per Post oder persönlich in Flensburg. Die Auskunft wird nach § 30 Abs. 8 StVG erteilt.