Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße in Form von Punkten. Seit der Reform 2014 gilt ein vereinfachtes System mit maximal 8 Punkten.

Punktevergabe nach Schwere

  • 1 Punkt: Schwere Ordnungswidrigkeiten (= verkehrssicherheitsbeeinträchtigend, Bußgeld ab 60 €)
  • 2 Punkte: Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Entzug
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis

Punkteabbau durch Fahreignungsseminar

Einmal in 5 Jahren können Sie durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) 1 Punkt abbauen — allerdings nur bei einem Stand von 1–5 Punkten. Ab 6 Punkten ist ein Abbau nicht mehr möglich. Das Seminar umfasst einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil.

FAER-Auskunft beantragen

Sie können Ihren aktuellen Punktestand kostenlos beim KBA abfragen: online mit Personalausweis (eID), per Post oder persönlich in Flensburg. Die Auskunft wird nach § 30 Abs. 8 StVG erteilt.

1–3 PunkteVormerkung4–5 PunkteErmahnung6–7 PunkteVerwarnung8 PunkteEntzugKeine MaßnahmeAbbau möglichKein Abbau mehrFührerschein weg
Rechtsgrundlage: § 4 StVG

Häufig gestellte Fragen

Sie können Ihren Punktestand kostenlos beim KBA abfragen: (1) Online unter kba.de mit Personalausweis und eID-Funktion, (2) per Post mit beglaubigter Kopie des Personalausweises, oder (3) persönlich beim KBA in Flensburg. Die Auskunft wird nach § 30 Abs. 8 StVG erteilt.

Bei einem Stand von 1–5 Punkten können Sie einmal in 5 Jahren durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) 1 Punkt abbauen. Das Seminar kostet ca. 400–600 € und umfasst einen verkehrspädagogischen (2 Sitzungen) und einen verkehrspsychologischen Teil (2 Sitzungen).

Zum 01.05.2014 wurden alte Punkte nach dem Verkehrszentralregister in das neue FAER-System umgerechnet: 1–3 alte Punkte = 1 neuer Punkt, 4–5 = 2, 6–7 = 3, 8–10 = 4, 11–13 = 5, 14–15 = 6, 16–17 = 7, ab 18 = 8 Punkte.

Nein, seit der Reform 2014 hat jeder Eintrag seine eigene, unabhängige Tilgungsfrist. Es gibt keine gegenseitige Hemmung mehr. Jeder Punkt verfällt einzeln nach seiner individuellen Frist (2,5 / 5 / 10 Jahre).