Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist ein rechtswidriges, vorwerfbares Handeln, das im Gesetz mit einer Geldbuße bedroht ist. Sie ist nach deutschem Recht die leichteste Form eines Rechtsverstoßes — milder als eine Straftat und wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
Ordnungswidrigkeit vs. Straftat
Die Grenze zwischen OWi und Straftat ist im Straßenverkehr fließend.
- OWi: Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy — Geldbuße, ggf. Punkte + Fahrverbot
- Straftat: Trunkenheit ab 1,1 ‰, Unfallflucht — Geldstrafe/Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug
Verjährung
Die Verfolgungsverjährung beträgt grundsätzlich 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).