Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist ein rechtswidriges, vorwerfbares Handeln, das im Gesetz mit einer Geldbuße bedroht ist. Sie ist nach deutschem Recht die leichteste Form eines Rechtsverstoßes — milder als eine Straftat und wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

Ordnungswidrigkeit vs. Straftat

Die Grenze zwischen OWi und Straftat ist im Straßenverkehr fließend.

  • OWi: Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy — Geldbuße, ggf. Punkte + Fahrverbot
  • Straftat: Trunkenheit ab 1,1 ‰, Unfallflucht — Geldstrafe/Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug

Verjährung

Die Verfolgungsverjährung beträgt grundsätzlich 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).

VerkehrsverstoßOrdnungswidrigkeitStraftatGeldbuße, 0–2 Punkteggf. FahrverbotGeld-/Freiheitsstrafe3 Punkte, Entzug
Rechtsgrundlage: OWiG

Häufig gestellte Fragen

Nein, nur Straftaten können ins Führungszeugnis eingetragen werden.

Verfolgungsverjährung: 3 Monate. Absolute Verjährung: 6 Monate.

Sie kann als Straftat (fahrlässige Körperverletzung) eingestuft werden.

Ja, für 14–17-Jährige können erzieherische Maßnahmen statt Geldbußen verhängt werden.