Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzlichen Mindestfristen sind in § 622 BGB geregelt und staffeln sich nach Betriebszugehörigkeit.
Besonderheiten
- Probezeit: Verkürzte Frist von nur 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB)
- Arbeitnehmerkündigung: Grundkündigungsfrist 4 Wochen, auch nach vielen Jahren
- Fristlose Kündigung: Bei wichtigem Grund möglich (§ 626 BGB), innerhalb von 2 Wochen