Eine Geschwindigkeitsüberschreitung liegt vor, wenn ein Fahrzeug schneller fährt als die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das deutsche Verkehrsrecht unterscheidet zwischen Verstößen innerorts und außerorts — innerhalb geschlossener Ortschaften werden Überschreitungen strenger sanktioniert, da das Gefährdungspotenzial in Wohngebieten höher ist.
Messtoleranz — Der Toleranzabzug
Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein Toleranzabzug vorgenommen, um Messungenauigkeiten auszugleichen:
- Unter 100 km/h: 3 km/h Abzug (fest)
- Über 100 km/h: 3 % Abzug (vom Messwert)
Beispiel: Bei einem Messwert von 83 km/h in einer 50er-Zone wird 83 − 3 = 80 km/h als vorwerfbare Geschwindigkeit angesetzt. Die Überschreitung beträgt dann 30 km/h.
Messverfahren in Deutschland
Die Polizei setzt verschiedene Messverfahren ein, die jeweils spezifische Toleranzen haben:
- Radar: Stationäre und mobile Geräte (z.B. Traffipax, Poliscan)
- Laser/Lidar: Handmessgeräte (z.B. Riegl, Leivtec)
- Induktionsschleifen: In die Fahrbahn eingelassene Sensoren
- Section Control: Streckenmessung über mehrere hundert Meter
- Nachfahren: Messung durch Polizeifahrzeug mit geeichtem Tacho
Probezeit-Fahrer
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr ist ein A-Verstoß. Bereits beim ersten A-Verstoß wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.