Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Methode zur Berechnung der Einkommensteuer auf außerordentliche Einkünfte, insbesondere Abfindungen. Sie soll die Steuerprogression abmildern.

So funktioniert die Fünftelregelung

  1. Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt
  2. Nur ein Fünftel wird zum zu versteuernden Einkommen addiert
  3. Die daraus resultierende Mehrsteuer wird mit 5 multipliziert

Wichtig seit 2025: Die Fünftelregelung wird nur noch über die Steuererklärung geltend gemacht.

Abfindung30.000 €6.000 €6.000 €6.000 €6.000 €6.000 €Rechnerische Verteilung auf 5 Jahre
Rechtsgrundlage: § 34 EStG

Häufig gestellte Fragen

Nicht immer. Sie lohnt sich vor allem bei hoher Abfindung und starkem Progressionseffekt.

Seit 2025 ja — über die Einkommensteuererklärung.

Nein, sie gilt für alle außerordentlichen Einkünfte nach § 34 EStG.

Ja, eine Verschiebung ins Folgejahr kann sinnvoll sein, muss aber vertraglich vereinbart werden.