Ein Bußgeld ist eine Geldbuße, die als Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit verhängt wird. Im Straßenverkehr werden Bußgelder nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgesetzt. Das deutsche Sanktionssystem unterscheidet dabei drei Stufen:
Drei Stufen der Sanktionierung
1. Verwarnung (bis 55 €): Bei geringfügigen Verstößen — etwa Falschparken oder leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen — wird ein Verwarnungsgeld erhoben. Es werden keine Punkte eingetragen. Wird das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht gezahlt, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
2. Bußgeld (ab 60 €): Ab dieser Schwelle handelt es sich um eine schwere Ordnungswidrigkeit. Es wird mindestens 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Bei besonders groben Verstößen kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot hinzu.
3. Straftat: Liegt kein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand, sondern ein Straftat-Tatbestand vor (z.B. Trunkenheit ab 1,1 ‰, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr), drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Einspruch gegen ein Bußgeld
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Ein Einspruch kann sinnvoll sein bei:
- Messfehlern oder überschrittenem Toleranzabzug
- Formellen Fehlern im Bescheid
- Verwechslung des Fahrers (z.B. bei schlechtem Blitzerfoto)
- Fehlender oder verspäteter Zustellung
Tipp: Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Rechtskraft. Bei finanzieller Härte können Sie eine Ratenzahlung bei der Bußgeldstelle beantragen.